Ketering – Event-Management

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2026-07, Anmeldung CSD – Demo-Route Abschnitt A

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Schritt 1 von 4

25%
Online-Anmeldung für das Betreiben eines Gastronomie-Versorgungs-Standes, anlässlich der Kundgebung „Christopher Street Day (CSD)“ – Demo-Route Abschnitt A
Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter/ Vermieter kommt dann zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Buchungsbestätigung erteilt oder eine Rechnung übersandt wird.

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Veranstaltungsinformation
Christopher Street Day (CSD), am Samstag, den 25. Juli 2026, Demo-Route von Leipziger Straße – Potsdamer Platz – Potsdamer Straße – Bülowstraße – Kleiststraße – An der Urania – Schillstraße – Lützowplatz – Klingelhöferstraße – Hofjägerallee.
Veranstalter ist der Berliner CSD e.V. Die Exklusivrechte für die Vergabe von Stand- (Verkaufs-) plätzen wurde an die KETERING GmbH vergeben.
 
Öffnungs- und Verkaufszeit
Die Verkaufszeit ist abhängig vom Standort. Sie endet spätestens 1 Stunde nach Passieren des letzten Demo-Trucks/ der letzten Demo-Gruppe.
     
Preisinformation/ Standmieten
 
 
Verkauf von Bier und AfG 480,00 €
Verkauf von Cocktails (kein AfG-Verkauf) 480,00 €
Verkauf von Speisen ohne Getränke 400,00 €
Verkauf von Süßem (Crêpes, Waffeln, Eis,…) 250,00 €
Sondernutzungsgebühr 3,40 €/ m2
 
Notwenige Erlaubnisse
Für den Verkauf von Speisen oder Süßem ohne Reisegewerbe wird eine Handelslizenz benötigt.
Für den Betrieb von mehreren Ständen wird ab dem 2. Stand je eine Handelslizenz benötigt.
Für den Verkauf von Alkohol wird eine Gestattung benötigt.
Die Gebühren hierfür betragen*:
_je Handelserlaubnis 21,00 €
_je Gestattung für eine natürliche Person 176,04 €
_je Gestattung für eine juristische Person 202,12 €
(*Stand 01.2026)
Je nach Vorabsprache muss der Antrag (wenn nötig) mit dieser Online-Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben hochgeladen werden.
Der zuständige Mitarbeiter des Bezirksamtes wird dann die Zahlungsaufforderung und später dann die Erlaubnis dem Antragstellenden direkt zusenden.
 
Pos 5: Sortimentsinformation
Der Verkauf von Getränken in Glasflaschen ist verboten!
Speisen dürfen ausschließlich auf Mehrweggeschirr oder nachhaltigen Palmblattgeschirr/ -verpackungen (LEEF®-Palmblattgeschirr, Lieferbird – nachhaltige Gastronomieverpackungen) ausgegeben werden.
Der Verkauf von Getränken ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Enthält diese Vereinbarung den Verkauf von Sekt, dann nur Sekt der Marke Rotkäppchen.
Mit dem Absenden dieser Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis auch hierfür. Verstöße dagegen können eine Konventionalstrafe von bis zu 2.000,00 € zur Folge haben.

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1. Firmendaten/ persönliche Daten

1.1 Adresseingabe

1.1.4 Name*
1.1.5 Anschrift*
1.1.6 E-Mail-Adresse*
Standname für Veröffentlichung in den sozialen Medien der Veranstalter:in/ Vermieter:in
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1.1.13.1 Geschäftsführung/ Vorstand*

1.2 Rechnungsadresse

1.2.1 Rechnungsadresse (falls vom Anmeldenden abweichend?
1.2.5 Name
1.2.6 Anschrift*

1.3 Zustelladresse

1.3.1 Zustelladresse (falls von Anmeldeadresse abweichend)?
1.3.5 Name*
1.3.6 Anschrift*

1.4 Ansprechpartner:in vor Ort

1.4.1 Ansprechpartner:in abweichend von Anmelder:in?
1.4.3 Name*

2. Angaben zum Verkaufsstand/ Sortiment/ Bauart/ Größe

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Bitte tragen Sie hier Ihre Standnummer und die Standortbeschreibung ein. Diese finden Sie in der E-Mail für diese Anmeldung.
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2.1 Kategorien/ Verkaufssortiment/ Angebot

Für Bierstände besteht eine Sortimentsbindung und eine Bindung an eine Bezugsquelle.

Sortimentsbindung:

Bier _Carlsberg Bier, Dose à 24 x 0,33 L oder Fass à 50 L
Wasser _Märkisch Kristall Naturell , Tray à 20 x 0,5 L PET
Cider_Somersby Apple und Orange, Dose à 24 x 0,33 L

Bezugsquelle:

Selbstabholung oder Lieferung

Kalbus & Schmidt Getränkevertriebs GmbH
Wupperstraße 10
14167 Berlin

Wenn Sekt, dann _Rotkäppchen Sekt 0,75 L
Die Bezugsquelle ist frei

Für Cocktailstände besteht eine Sortimentsbindung.

Sortimentsbindung:

Wenn Sekt, dann _Rotkäppchen Sekt 0,75 L
Die Bezugsquelle ist frei

Getränke werden nur aus Mehrwegbechern der Firma cupcycle ausgegeben. Jede:r Standbetreiber:in bestellt seinen Bedarf an Mietbechern über einen Bestelllink, der ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung allen Betreffenden zugesandt wird.

Speisen dürfen ausschließlich auf Mehrweggeschirr oder nachhaltigen Palmblattgeschirr/ -verpackungen (Leef-Palmblattgeschirr, Lieferbird – nachhaltige Gastronomieverpackungen) ausgegeben werden.

Laut Berliner Gaststättengesetz ist für den Verkauf von Alkohol ein Antrag auf Gestattung zu stellen. Die hierfür zu entrichtende Gebühr ist in der Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig. Der Betrag wird nachstehend hier mit aufgeführt.

Die Gestattungsgebühren werden vom Bezirksamt Mitte direkt in Rechnung gestellt.

2.2 Bauart/ Größe/ Platzbedarf

ACHTUNG! Ausschließlich eigene Standbauweisen. Kein Standverleih.
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ACHTUNG! Ausschließlich eigene Standbauweisen. Kein Standverleih.
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Achtung! Zur Vermeidung von Schäden am Untergrund müssen unbedingt Bodenschutzplatten (mind. 50x50x3cm) unter den Rädern ausgelegt werden.

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2.3 Strom

Der Veranstalter stellt kein Stromnetz und keine Anschlussmöglichkeit zur Verfügung

Bitte Anzahl der Anschlüsse und Stromanschlussart angeben!

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Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!
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Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!
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Achtung! Überprüfen Sie die Angabe der Anschlüsse, benötigen Sie wirklich keinen Strom?

Für Gastronomie ist ein Stromanschluss verpflichtend.

Achtung! Überprüfen Sie die Angabe der Anschlüsse, benötigen Sie wirklich keinen Strom?

Für Gastronomie ist ein Stromanschluss verpflichtend.

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2.4 Trinkwasser

Der Veranstalter stellt kein Wassernetz und keine Anschlussmöglichkeit zur Verfügung
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3. Kostenzusammenfassung

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Zur Absicherung von Verstößen des Standbetreibers/ Mieters gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie bei Verschmutzung oder Beschädigung von Leihständen und Pagodenzelten erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500 €.

4. Weitere notwendige Angaben

4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein. Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen. Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen. Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert. Die nachstehend notwendigen Feuerlöscher sind für schnelles Eingreifen gut sichtbar im Eingangsbereich des Standes/ Trucks/ Anhängers zu deponieren!

Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn unter Punkt 5.3.4 die Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät hochgeladen wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher Flüssiggasanlagen kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV (TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Gasanlage wird durch den Sachkundigen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft. Z.B. bei:

– Flüssiggasgeräte Fa. Steffen Ostmann, 10318 Berlin
– Kraft Gas, Niederlassung I: 14612 Falkensee, Niederlassung II: 10365 Berlin
– Propan Geppert, 12107 Berlin
– Gas&Go, 13599 Berlin
– Pruschke Flüssiggas, 16766 Kremmen

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Beim Aufbau am Veranstaltungstag hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der betriebsbereiten Gasanlage nachzuweisen. Das Protokoll über die Prüfung der Flüssiggasanlage ist im Original vorzulegen!

 

Achtung! Zur Vermeidung von Bränden durch Holzkohle oder offenem Feuer ist zusätzlich ein gefüllter 10l-Wassereimer bereitzustellen.

Hinweis Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb eines Stromgenerators

– Stromgeneratoren müssen geerdet sein (Erdungsstab/- kabel)
– Stromgeneratoren dürfen in keinem Fall bei laufendem Betrieb betankt werden
– Stromgeneratoren dürfen nicht zugänglich für Unbefugte/ Besucher:innen aufgestellt werden (nicht zugänglicher Bereich hinter dem Stand, eingezäunt, o.ä.)

Sie sind persönlich verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Stromgenerators und haftbar bei Zuwiderhandlungen bzw. bei Schadenfällen durch Zuwiderhandlungen.

Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn eine Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät vorgelegt wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigten Person (nach BetrSichV, TRBS 1203) durchgeführt werden. Alle elektrischen Geräte (Ofen, Grills, Kühlschränke, Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Lichterketten, Wasserkocher, etc.) müssen durch den Sachkundigen nach DIN VDE 0701-0702 in verschiedenen Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) auf elektrische Sicherheit geprüft sein.

Prüfungen bei allen Elektro-Fachbetrieben, Dienstleistern für Veranstaltungstechnik oder direkt bei:

– Event- & Dienstleistungsservice Förster

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Zum Aufbau am Veranstaltungstag hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachzuweisen (Prüfplakette). Das Protokoll über die Prüfung ist im Original vorzulegen!

Achtung! Bei einer gewerblichen Nutzung ist die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend (auch z.B. im Baumarkt gekaufte elektrische Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden!)

4.2 AGBs

4.2.1 AGBs der Veranstalter:in*

5. Notwendige Belege und Downloads

5.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte

Sie benötigen für die Standzulassung folgende Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte/ Kopien

5.2 Downloads (herunterladen) – Formulare und Bestellscheine

Antragsformular GastG-Gestattung

Der aktuelle Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (Stand 2024)

Für Ihre individuelle Geschirrbestellung finden Sie hier ein umfangreiches LEEF®-Palmblatt-Sortiment: wisefood Online-Shop

Für Ihre individuelle Bestellung finden Sie hier ein umfangreiches Sortiment an Geschirr, Besteck und Takeaway-Verpackungen: Lieferbird.com

5.3 Uploads (hochladen)

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              6. Bank-Kontodaten

              Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
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              Platzhalter – Adresse der Bank (nur wenn für die Überweisung ins Ausland erforderlich)

              7. Sonstiges

              8. Unterschrift

              TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
              Keine Teilnahme ohne Strom-Prüfung (nach DGUV Vorschrift 3)*
              Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Vorschrift 3 (Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) die Teilnahme versagt.
              Keine Teilnahme ohne Gas-Prüfung (nach DGUV Regel 110-010)*
              Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Regel 110-010 (gewerbliche Verwendung von Flüssiggasanlagen) die Teilnahme versagt.

              Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr

              Vor Veranstaltungsbeginn wird die Berliner Feuerwehr eine Brandschutzkontrolle durchführen!

              Der/ die Vertragspartner:in hat dafür zu sorgen, dass zur Abnahme ein/e Standverantwortliche/r persönlich vor Ort am Stand den ordnungsgemäßen Zustand aller Geräte (Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Flüssiggasanlagen) nachweist und die notwendigen Prüfberichte nach DGUV im Original vorlegen kann. Die geprüften Feuerlöscher (!!! 6 kg !!!) der jeweils nötigen Brandklasse sind griff- und einsatzbereit vorzuzeigen.

              Bei Beanstandungen und festgestellten Mängeln durch die Berliner Feuerwehr, darf der Stand nicht geöffnet werden!

              Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr*
              Merkblatt – Hygienische Anforderungen*
              Einverständniserklärung zur Verwendung von Film- und Fotomaterial*
              Mit der nachfolgenden Unterschrift stimme ich zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse (Website und/oder Email) auf der Website der Veranstalterin erscheinen.
              Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation für den Berliner CSD genutzt werden darf.
              Einverständniserklärung Datenschutz*
              Mit der nachfolgenden Unterschrift willige ich ein, dass personenbezogene Daten an zuständige Behörden weitergegeben werden. Dies betrifft ausschließlich notwendige Daten für die Beantragung behördlicher Genehmigungen (gemäß GastG), Aufsichtsbehörden (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht) sowie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (vorbeugende Maßnahmen zur Veranstaltungssicherheit).
              Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, Max. Dateigröße: 128 MB.
              Clear Signature

              Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihren ausgefüllten Vertrag als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.

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              KETERING
              Veranstaltungs-GmbH

              Frankfurter Allee 15
              (Zugang und Pakete nur über Liebigstraße)
              10247 Berlin

              Tel. +49 30 443 10 737
              Mail. mail@ketering.de
              E-Rechnung.
              305716@rechnungseingang.net

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