Veranstaltungen im öffentlichen Raum
bedürfen einer Reihe an Erlaubnissen und Voraussetzungen.
Egal, ob Straßenfest, Umzug, Musik-Festival oder Seifenkistenrennen: In Deutschland braucht man für eine Veranstaltung auf öffentlichen Straßen oder Plätzen eine Erlaubnis. Damit diese erteilt wird, muss ein Antrag beim zuständigen Amt gestellt werden und es müssen einige Voraussetzungen per se erfüllt sein, zum Beispiel ein Versicherungsschutz wie Haftpflicht. und ggf. eine Unfallschutzversicherung.
Wir kennen Abläufe, Ansprechpartner und Fristen für Events im öffentlichen Raum!
Wir stellen alle Anträge fristgerecht und wissen, welche Unterlagen (von Skizzen, über Haftungsausschluss bis hin zu Halteverbotszonen) wo gebraucht werden. Wir kommunizieren mit den Bezirks- und Ordnungsämtern, holen Genehmigungen ein und regeln die Abrechnung mit der GEMA.
Wir sind Profis, wenn’s um die richtigen Formulare geht und sind up to date bei geltenden Gesetzen und Verordnungen.
Formulare gibt es bei den zuständigen Behörden, wir übernehmen die Bereitstellung und das Ausfüllen. Infos zu allen Gebühren und auch zu Gebührenermäßigungen oder anderen Formalitäten geben wir auf Anfrage gern an unsere Kunden weiter. Wer sich keinen Kopf machen möchte, der ist aber auch gut aufgehoben bei uns!
Rechtsgrundlagen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind:
die Strassenverkehrsordnung (StVO), das Berliner Strassengesetz (BerlStrG), das Grünanlagengesetz (GrünanlG), das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln), die Gewerbeordnung (GewO), das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) (Feuerwerk), die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) (Feuerwerk), das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) oder die Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV).
Klingt kompliziert?
Mit einigen Jahren Erfahrung kommen wir damit gut zurecht – und wissen darüber hinaus den Schutz der Öffentlichkeit bei Veranstaltungen sehr zu schätzen!
Sprecht uns an, wir unterstützen Euch bei Eurer Veranstaltung im öffentlichen Raum gern!
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