Ketering – Event-Management

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2025-08, Anmeldung Potsdamer Schlössernacht

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25%

Online-Anmeldung für das Betreiben eines Gastronomie-Standes, anlässlich der Potsdamer Schlössernacht 2025
Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter/ Vermieter kommt dann zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Buchungsbestätigung erteilt oder eine Rechnung übersandt wird.

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Veranstaltungsinformation
POTSDAMER SCHLÖSSERNACHT am 22. und 23. August 2025 im Park Sanssouci
 
Öffnungs- und Verkaufszeit
 
Freitag, den 22. August 2025 17.00 bis 00.30 Uhr
Samstag, den 23. August 2025 17.00 bis 00.30 Uhr
 
Aufbau- und Befahrungszeiten
 
Donnerstag, den 21. August 2025 11.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 22. August 2025 08.00 bis 15.00 Uhr
Samstag, den 23. August 2025 08.00 bis 15.00 Uhr
 
Abbau- und Befahrungszeiten
 
Sonntag, den 24. August 2025  ca. 02.00 bis 10.00 Uhr
Preisinformation/ Standmieten
 
Verkauf von Wein/ Sekt/ Bier 1.700,00 €
Verkauf von Cocktails/ Wein/ Sekt 1.700,00 €
Verkauf von Speisen 1.500,00 €
Verkauf von Street Food 800,00 €
Verkauf von Süßem (Kaffee, Crêpes, Waffeln, Eis) 600,00 €
zusätzliche, selbst zu gestaltende Sitzfläche (nur nach Absprache), je laufendem Meter 20,00 €
GAGEV-Gebühr (optional, nach Prüfung der vorliegenden Gewerbeunterlagen) 32,00 €
   
Strombedarf/- preis:
 
Anschluss pro Tag- pauschal Schuko 230V/ 16A 50,00 €
Anschluss pro Tag- pauschal Kraftstrom 16A/ 400V – 32A/ 400V 100,00 €
   
Wasserbedarf/- preis:
 
Anschluss/ Entnahme pro Tag- pauschal 50,00 €
 
Hinweise:
Die Durchführung der Potsdamer Schlössernacht ist gekoppelt an ein strenges Reglement der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. In diesem Zusammenhang weisen wir nachfolgend auf Regeln hin, die unbedingt zu beachten bzw. einzuhalten sind:
1. Vegetationsflächen (Rasen, Wiesen, Schmuckpflanzungen und Gehölze) dürfen nicht betreten werden. Auf den Schutz der Rasen und Beetkanten ist besonders zu achten.
2. Es sind keine Verankerungen im Boden und keine größeren Belastungen durch Aufbauten erlaubt.
3. Für die An- und Abfahrten dürfen nur die im vorgegebenen Befahrungsplan festgelegten Wege benutzt werden. Die Wege des Parks dürfen teilweise nur mit Fahrzeugen mit max. 3,5t oder 7,5t befahren werden. Mit der Einfahrtsgenehmigung erhält jeder Caterer die für ihn gültige Zufahrt und die damit verbundenen Einfahrtsbeschränkungen. Diese sind unbedingt zu befolgen.
 
Zur Absicherung von Verstößen des Standbetreibers/Mieters gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und wie auch Artikel 12 der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen und den Schutz der Wege (Befahren der richtigen Wege, Schutz der Rasen und Wiesenflächen) erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500 €. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben in Artikel 2 (Verbot der Musik-/Sprachverstärkung mit eigener Lautsprecheranlage) oder des Artikels 11 (auf dem Fest sind nur Mehrwegbecher der Firma Cup Concept erlaubt. Als Geschirr dürfen nur eigene Mehrwegteller und Bestecke genutzt werden, oder das Palmblattgeschirr und die Holzbestecke der Firma Leef. Bei Verwendung von Gläsern, anderer Becher oder anderen Einweggeschirrs sowie die Nichteinhaltung von Artikel 12 (Gebot der ordentlichen Standreinigung und Müllentsorgung des Standes) verbleibt diese Kaution in voller Höhe von 500 € als vereinbarte und dann fällige Vertragsstrafe beim Veranstalter.
Für den Fall, dass der Standbetreiber/Mieter gegen gleich mehrere Auflagen / Artikel 2, 11 und 12 der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen verstößt, kann der Veranstalter für die Verstöße gegen jeden dieser 3 Artikel die Vertragsstrafe von 500 €, also bis zu maximal 1.500 € insgesamt, vom Standbetreiber/ Mieter fordern, auf die dann die Kaution zu verrechnen ist. Im Fall des Nichtverstoßes gegen die Auflagen wird die Kaution spätestens 14 Tage nach dem Ende des Festes an den Standbetreiber/ Mieter zurückgezahlt.
 
Sortimentsbindung Wein/ Sekt:
Für alle Stände mit Getränke-Ausschank behält sich der Veranstalter eine Sortimentsbindung/ -einschränkung im Bereich Sekt/ Wein vor. Nach Eingang dieser Anmeldung werden konkrete Informationen an die Betreffenden übersandt.
 
Aufbau, Abbau, Belieferung
Der Aufbau, Abbau sowie das Befahren des Geländes ist während der Veranstaltungszeit verboten und nur in den angegeben Zeitfenstern möglich.
Ordnung, Sauberkeit, Müll
Der Mieter stellt in unmittelbarer Nähe seines Standplatzes geeignete Abfallbehälter auf. Er ist für deren regelmäßige Entleerung und die Reinigung angrenzenden Flächen verantwortlich.
Musik
Beschallungen jeglicher Art sind nicht erlaubt.
Haftpflichtversicherung
Der Mieter verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höhe.
Genehmigungen und Bestimmungen
Der Mieter sorgt für seine gewerbe- und lebensmittelrechtlich notwendigen Voraussetzungen selbst.
Er gewährleistet die Umsetzung der anhängigen Mindestanforderungen zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln auf Märkten und Straßenfesten. Um an der Veranstaltung teilzunehmen ist es erforderlich, die nachstehende Online-Anmeldung bis zum 15.06.2025 ausgefüllt und unterschrieben uns zugesandt zu haben. Mit der Unterschrift erkläre ich, der Mieter, die vertraglichen Vereinbarungen zu akzeptieren und wirtschaftlich zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes in der Lage zu sein.
 
Zur Rechnungsbegleichung nutzen Sie bitte unter Angabe der Rechnungsnummer folgende Bankverbindung:
Kultur im Park GmbH
IBAN: DE21 1007 0024 0882 5333 00
 
Veranstalter der Potsdamer Schlössernacht ist die Kultur im Park GmbH.
KETERING GmbH organisiert die gastronomische Versorgung und ist Vermieter der Standplätze. Im Anschluss an diese Anmeldung erfolgt die Prüfung der gemachten Angaben und im Zulassungsfall die Rechnungsstellung im Namen der Kultur im Park GmbH.
 
Mit der Unterschrift nimmt der Mieter zur Kenntnis, dass, für den Fall, dass die Potsdamer Schlössernacht aus Gründen nicht stattfinden kann, die die Kultur im Park GmbH nicht zu verantworten hat, Kultur im Park keine Haftung für Aufwände des Mieters übernimmt. In diesem Fall wird die vereinbarte Standmietzahlung in voller Höhe fällig.
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1. Firmendaten/ persönliche Daten

1.1 Adresseingabe

1.1.4 Name*
1.1.5 Anschrift*
1.1.6 E-Mail-Adresse*
Standname für Veröffentlichung in den sozialen Medien der Veranstalter:in/ Vermieter:in
1.1.13.1 Geschäftsführung/ Vorstand*

Um an der Veranstaltung teilzunehmen, ist die Vorlage des Reisegewerbes mit folgendem Wortlaut notwendig:
„…für den Verzehr an Ort und Stelle“
Andernfalls muss für eine einmalige Erlaubnis die
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach §2 Abs. 2 BbgGastG (Gagev-Formular) ausgefüllt und eine Gegühr iHv. 32,- € entrichtet werden.

1.2 Rechnungsadresse

1.2.1 Rechnungsadresse (falls vom Anmeldenden abweichend?
1.2.5 Name*
1.2.6 Anschrift*

1.3 Zustelladresse

1.3.1 Zustelladresse (falls von Anmeldeadresse abweichend)?
1.3.5 Name*
1.3.6 Anschrift*

1.4 Ansprechpartner:in vor Ort

1.4.1 Ansprechpartner:in abweichend von Anmelder:in?
1.4.3 Name*

2. Angaben zum Standplatz/ Verkaufsstand

2.1 Kategorien/ Verkaufssortiment/ Angebot

2.2 Bauart/ Größe/ Platzbedarf

ACHTUNG! Ausschließlich eigene Standbauweisen. Kein Standverleih.
ACHTUNG! Ausschließlich eigene Standbauweisen. Kein Standverleih.

Bitte die Breite der Sitzfläche für Gäste angeben. Sitzmobilar ist mitzubringen!

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2.3 Strom

Bitte Art und Anzahl der Stromanschlüsse angeben! Bitte bringen Sie entsprechende für außen geeignete Anschlusskabel (ca. 50m) mit!

Pauschal 50,00 €/ Anschluss und Tag
Pauschal 100,00 €/ Anschluss und Tag
Pauschal 100,00 €/ Anschluss und Tag
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Strombedarf und Stromkosten

Kein Strombedarf und keine Stromkosten

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2.4 Trinkwasser

Wasserentnahme oder Festwasseranschluss ist für alle Gastronom:innen verpflichtend.

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3. Kostenzusammenfassung

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Zur Absicherung von Verstößen des Standbetreibers/ Mieters gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der AGBs und dem Schutz der Rasen- und Wiesenflächen, Wege (Befahren der richtigen Wege, Schrittgeschwindigkeit) erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500 €

4. Weitere notwendige Angaben

4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein. Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen. Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen. Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert. Die nachstehend notwendigen Feuerlöscher sind für schnelles Eingreifen gut sichtbar im Eingangsbereich des Standes/ Trucks/ Anhängers zu deponieren!

Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn unter Punkt 5.3.3 die Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät hochgeladen wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher Flüssiggasanlagen kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV (TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Gasanlage wird durch den Sachkundigen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft. Z.B. bei:

– Flüssiggasgeräte Fa. Steffen Ostmann, 10318 Berlin
– Kraft Gas, Niederlassung I: 14612 Falkensee, Niederlassung II: 10365 Berlin
– Propan Geppert, 12107 Berlin
– Gas&Go, 13599 Berlin
– Pruschke Flüssiggas, 16766 Kremmen

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Am Aufbautag (Freitag 22.08. in der Zeit von 15-17 Uhr) hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der betriebsbereiten Gasanlage nachzuweisen. Das Protokoll über die Prüfung der Flüssiggasanlage ist im Original vorzulegen!

 

Achtung! Zur Vermeidung von Bränden durch Holzkohle oder offenem Feuer ist zusätzlich ein gefüllter 10 Liter-Wassereimer bereitzustellen.

Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn eine Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät vorgelegt wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigten Person (nach BetrSichV, TRBS 1203) durchgeführt werden. Alle elektrischen Geräte (Ofen, Grills, Kühlschränke, Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Lichterketten, Wasserkocher, etc.) müssen durch den Sachkundigen nach DIN VDE 0701-0702 in verschiedenen Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) auf elektrische Sicherheit geprüft sein.

Prüfungen bei allen Elektro-Fachbetrieben, Dienstleistern für Veranstaltungstechnik oder direkt bei:

– Event- & Dienstleistungsservice Förster

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Am Aufbautag (Freitag 22.08. in der Zeit von 15-17 Uhr) hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachzuweisen (Prüfplakette). Das Protokoll über die Prüfung ist im Original vorzulegen!

Achtung! Bei einer gewerblichen Nutzung ist die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend (auch z.B. im Baumarkt gekaufte elektrische Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden!)

4.2 AGBs

4.2.1 AGBs der Veranstalter:in*

5. Notwendige Belege und Downloads

5.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte

Sie benötigen für die Standzulassung folgende Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte

5.2 Downloads (herunterladen)- Formulare und Bestellscheine

Folgende notwendige Antrags-/ Bestellformulare hier zum Herunterladen
GAGEV-Formular (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes)
Für Ihre individuelle Geschirrbestellung finden Sie hier ein umfangreiches Palmblatt-Sortiment:
Leef-Produkte bei Doppelpack
Richtlinien zum Schutz der Schlösseranlage

5.3 Uploads (hochladen)

Laden Sie hier Anträge/ Bestellscheine/ Bescheinigungen/ Prüfberichte hoch
Ziehe Dateien hier her oder
Max. Dateigröße: 128 MB.
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            6. Bank-Kontodaten

            Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
            6.4 Adresse der Bank (nur wenn für die Überweisung ins Ausland erforderlich)

            7. Sonstiges

            8. Unterschrift

            TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
            Keine Teilnahme ohne Strom-Prüfung (nach DGUV Vorschrift 3)*
            Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Vorschrift 3 (Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) die Teilnahme versagt.
            Keine Teilnahme ohne Gas-Prüfung (nach DGUV Regel 110-010)*
            Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Regel 110-010 (gewerbliche Verwendung von Flüssiggasanlagen) die Teilnahme versagt.

            Brandschutzkontrolle der Feuerwehr Potsdam

            Vor Veranstaltungsbeginn wird die Feuerwehr Potsdam eine Brandschutzkontrolle durchführen!

            Der/ die Vertragspartner:in hat dafür zu sorgen, dass zur Abnahme ein/e Standverantwortliche/r persönlich vor Ort am Stand den ordnungsgemäßen Zustand aller Geräte (Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Flüssiggasanlagen) nachweist und die notwendigen Prüfberichte nach DGUV im Original vorlegen kann. Die geprüften Feuerlöscher (!!! 6 kg !!!) der jeweils nötigen Brandklasse sind griff- und einsatzbereit vorzuzeigen.

            Bei Beanstandungen und festgestellten Mängeln durch die Feuerwehr Potsdam, darf der Stand nicht geöffnet werden!

            Brandschutzkontrolle der Feuerwehr Potsdam*
            Merkblatt – Hygienische Anforderungen*
            Einverständniserklärung zur Verwendung von Film- und Fotomaterial*
            Mit der nachfolgenden Unterschrift stimme ich zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse (Website und/oder Email) auf der Website und in der App der Potsdamer Schlössernacht erscheinen. Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation durch Ketering GmbH/ KIP GmbH für die Potsdamer Schlössernacht genutzt werden darf.
            Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, Max. Dateigröße: 128 MB.
            Clear Signature

            Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihren ausgefüllten Vertrag als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.

            KETERING
            Veranstaltungs-GmbH

            Frankfurter Allee 15
            (Zugang und Pakete nur über Liebigstraße)
            10247 Berlin

            tel. +49 30 443 10 737
            fax. +49 30 257 48 550
            info@ketering.de

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