Hinweise:
Der/ die Mieter/in ist nicht berechtigt, die vereinbarte Standmietfläche Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Der Vertrag ist während der Veranstaltung vor Ort für den Kontrollfall bei sich zu führen. Des Weiteren verpflichtet sich der/ die Mieter/in zur Anbringung eines Inhaber:innenschildes. Der/ die Mieter/in verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, nur das vertraglich vereinbarte Sortiment anzubieten.
Aufbau, Abbau, Belieferung Der Aufbau, Abbau sowie das Befahren des Geländes ist während der Veranstaltungszeit verboten und nur in den angegeben Zeitfenstern möglich.
Standbetrieb Die einzigartige Atmosphäre dieses Festes soll weiterentwickelt werden. Deshalb fordern wir Sie auf, Ihren Stand mit viel Liebe bunt und originell zu gestalten! Nicht gestattet ist das Aufstellen von Gartenpavillons, Partyzelten und Tapeziertischen. Das Benutzen von einfarbigen Marktschirmen ist nur nach vorheriger Abstimmung erlaubt.
Der Straßenverkauf von Lebensmitteln (Getränke und Speisen) ist an genaue Auflagen der Lebensmittelaufsicht gebunden, deren Einhaltung durch den Vermieter und durch das zuständige Amt entsprechend überprüft wird. Die/ der Mieter/in verpflichtet sich, eine Spülmöglichkeit am Stand einzurichten, die den Auflagen des Lebensmittelaufsichtsamtes genügt.
Alle Mieterinnen, die Speisen verkaufen oder die Ausgabe von Speisen beabsichtigen, gehen hiermit die Verpflichtung ein, diese auf Mehrwegleihgeschirr oder „essbaren Schalen“ anzurichten und dazu Metall- oder Holzbesteck zu reichen. Die Ausgabe von Einweggeschirr und -besteck wird die Schließung des Standes zur Folge haben.
Ausschank alkoholischer Getränke Für den vereinbarten Verkauf von Alkohol ist es notwendig, den Antrag auf Gestattung auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte fügen Sie den ausgefüllten Antrag (Punkt 6.2.1) dieser Veranstaltungsanmeldung bei! Für die Erteilung der Gestattung für den Verkauf von Alkohol wird der Nachweis der Gaststättenunterrichtung bei der IHK, der auf den Namen der Antragstellerin ausgestellt ist, benötigt. Ohne diesen Nachweis (oder eine gebührenpflichtige Befreiungsurkunde) wird das Ordnungsamt keine Gestattung erteilen (auch wenn vorab die Gebühr mit der Rechnung bezahlt wurde).
Veranstaltungssicherheit Der/ die Standbetreiber/in verpflichtet sich mit der Unterschrift am Stand einen geprüften ABC-Brandlöscher (6 kg) bereit zu halten und bei Betreiben von Fritteusen/ Woks/ Fettbackgeräten, Flüssiggasanlagen, Holzkohlegrills oder offenem Feuer zusätzlich einen entsprechenden Brandlöscher bereit zu halten (z.B. ABF-Fettbrandlöscher). Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert.
Ordnung, Sauberkeit, Müll Der/ die Mieter/in stellt in unmittelbarer Nähe des Standplatzes geeignete Abfallbehälter auf und ist für deren regelmäßige Entleerung bzw. die Reinigung der angrenzenden Flächen verantwortlich. Das Mitbringen, Auf- und Abbauen des Verkaufsstandes sowie die Reinigung des Standplatzes übernimmt die/ der Mieter/in selbst. Der rückstandsfreie Abbau (auch der Abbau etwaiger Leihstände) muss unbedingt nach Beendigung der Verkaufszeit erfolgen. Zeitgleich beginnt die Reinigung des Umzugsgeländes. Bei der Endreinigung der Umzugsstrecke anfallender Sperrmüll (Tische, Bänke, Kühlschränke, Grills, Töpfe, Fußbodenbeläge, Ölbehälter etc.), werden durch den Veranstalter kostenpflichtig entsorgt und der/ dem Standplatzmieter:in in Rechnung gestellt.
Nachhaltigkeit, Mehrwegsystem Der Karneval der Kulturen hat sich die Aufgabe gestellt, die Planung und Durchführung des Straßenfestes und des Straßenumzugs so umweltgerecht wie möglich zu gestalten. Um die gesteckten Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen, wird auch dieses Jahr das Gebot der Nutzung von Mehrweggeschirr bzw. Palmblattgeschirr (der Fa. Leef) ausnahmslos für alle Händler:innen und alle Arten von Lebensmitteln durchgesetzt. Lesen Sie bitte dazu die angehangenen Zusatzinformationen!
Alle Mieterinnen, die Getränke verkaufen oder ausgeben, gehen hiermit folgende Verpflichtung ein:
Alle Getränke werden nur aus Mehrwegbechern der vom Veranstalter vorgegebenen Firma ausgegeben. Die Ausgabe von Getränken in Dosen oder Glasflaschen (auch Bierflaschen) ist untersagt. Jede/ r Standbetreiber/in bestellt seinen Bedarf an Mietbechern über einen Bestelllink, der ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung allen Betreffenden zugesandt wird. Auf alle ausgegebenen Getränke wird einheitlich ein Becherpfand von 1,00 € pro Mehrwegbecher erhoben und preislich ausgewiesen. Die Rücknahme der Pfandbecher, auch der, anderer Stände, erfolgt gegen die Rückerstattung von ebenfalls 1,00 € pro Becher.
Bemerkungen zum Pfandsystem: Zum 20. Mal wird in diesem Jahr ein gästefreundliches Becherpfandsystem auf dem Umzug zum Karneval der Kulturen installiert. Den Gästen, die ihren Standort ändern wollen, soll die Entscheidung leichter gemacht werden, ein Getränk mit auf den Weg zu nehmen und an einem anderen Verkaufsstand den Becher zurückzugeben. Da dieses System nur erfolgreich funktioniert, wenn sich alle Getränkeanbieter:innen daran beteiligen, ist dies Bedingung für die Teilnahme. Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses System nimmt die/ der Standbetreiber:in mit seiner Unterschrift die Schließung des Standes in Kauf.
Sonstiges Die Kaution in Höhe von 250,00 € dient der Absicherung der Einhaltung des Mehrwegsystems und der ordnungsgemäßen Übergabe des Standplatzes nach der Veranstaltung. Insbesondere werden damit Verstöße gegen das Verbot des Verkaufes von Dosen und Flaschen und den Verkauf von Getränken aus Bechern, welche nicht bei der vom Veranstalter vorgegebenen Firma ausgeliehen wurden, geahndet. Bei festgestellten Verstößen (Fotobeweis, Bestelllisten Mehrweg-Anbieter, etc.) verbleibt die gezahlte Kaution in voller Höhe als vereinbarte Vertragsstrafe beim Vermieter.
Die Kaution wird bei Nichtverstoß bis spätestens 20 Tage nach Veranstaltungsdatum zurückgezahlt.
Um an der Veranstaltung teilzunehmen ist es erforderlich, die nachstehende Online-Anmeldung bis zum 20.03.2025 ausgefüllt und unterschrieben zugesandt zu haben. Mit der Unterschrift erkläre ich, die/ der Mieter/in, die vertraglichen Vereinbarungen zu akzeptieren und wirtschaftlich zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes in der Lage zu sein.
Veranstalter:in des Straßenumzugs zum Karneval der Kulturen ist Piranha Arts AG. KETERING GmbH ist mit der Vermietung der Standplätze und der Betreuung der Händler:innen/ Teilnehmer:innen beauftragt. Im Anschluss an diese Anmeldung erfolgt die Prüfung der gemachten Angaben und im Zulassungsfall die Rechnungsstellung im Namen der Veranstalter:in.
Mit der Unterschrift nimmt der/ die Mieter:in zur Kenntnis, dass, für den Fall, dass der Karneval der Kulturen-Straßenfest aus Gründen nicht stattfinden kann, die Piranha Arts AG nicht zu verantworten hat, Ketering GmbH keine Haftung für Aufwände der Mieter:in übernimmt. In diesem Fall wird die vereinbarte Standmietzahlung in voller Höhe fällig.
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