Ketering – Event-Management

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2025-06, Anmeldung KdK-Straßenumzug

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25%
Online-Anmeldung für das Betreiben eines Gastronomie-Standes, anlässlich des Karneval der Kulturen 2025 – Straßenumzug
Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und der Veranstalterin/ Vermieterin kommt dann zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Buchungsbestätigung erteilt oder eine Rechnung übersandt wird.
Veranstaltungsinformation
STRASSENUMZUG zum „KARNEVAL DER KULTUREN 2025“, am Pfingstsonntag, 08. Juni
Start 13:30 Uhr Frankfurter Allee (Höhe Proskauer Straße) über Karl-Marx-Allee/ Strausberger Platz bis zum Kino International (Höhe Schillingstraße), Ankunft 21:30 Uhr
 
Preiskategorien, (zzgl. 19% Mehrwertsteuer) pro Standplatz, max. 6m
Bierstand (kein Flaschenverkauf) 720,00 €
Cocktailstand 720,00 €
Essenstand ohne Getränke 600,00 €
Süßes 400,00 €
Kaffee und Heißgetränke 290,00 €
Platz Anrainergastronomie mit Alkohol (kein Glasflaschenverkauf) 400,00 €
Platz Anrainergastronomie ohne Alkohol (kein Glasflaschenverkauf) 300,00 €
Gestattungsgebühren für den Verkauf von Alkohol
Die Gebühr für Einzelpersonen beträgt 155,14 € und für juristische Personen (GmbH, AG, UG, Limited, …) 178,12 €. Bei festgestellter Notwendigkeit der IHK-Bescheinigung erhöht sich die Gebühr noch um ca. 20€. Die Antragstellung hierfür, mit den persönlichen Daten der Standbetreiberin, erfolgt ausschließlich über den Vermieter.
Aufbau- und Befahrungszeiten:

Der Aufbau auf der Frankfurter Allee beginnt am Sonntag, den 08. Juni, ab 08 Uhr. Der Aufbau auf der Karl-Marx-Allee beginnt am Sonntag, den 08. Juni, ab 09 Uhr. Kein Fahrverkehr ab 12 Uhr!

Achtung, sukzessive Straßensperrungen! Zeiten für die Befahrbarkeit sind vom Standort abhängig und werden konkret angegeben.

Abbau- und Befahrungszeiten:
Der Abbau beginnt am Sonntag, den 08. Juni, 1 Stunde nach dem Vorbeiziehen der letzten Umzugsgruppe. Zeiten für die Befahrbarkeit sind vom Standort abhängig und werden konkret angegeben.
Öffnungs-(Verkaufs-) zeiten:
Der Verkauf beginnt am Sonntag, den 08. Juni, ab 12 Uhr bis 1 Stunde nach dem Vorbeiziehen der letzten Umzugsgruppe
Strombedarf:
Achtung, die Veranstalterin stellt kein Stromnetz/ keine Stromentnahme zur Verfügung!
Wasserbedarf:
Achtung, die Veranstalterin stellt kein Wassernetz/ keine Trinkwasserentnahme zur Verfügung!
Bedarf an Leihständen:
Achtung, der Veranstalter stellt keine Leihstände/ Leihhütten zur Verfügung!

Hinweise:

Der/ die Mieter/in ist nicht berechtigt, die vereinbarte Standmietfläche Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Der Vertrag ist während der Veranstaltung vor Ort für den Kontrollfall bei sich zu führen. Des Weiteren verpflichtet sich der/ die Mieter/in zur Anbringung eines Inhaber:innenschildes. Der/ die Mieter/in verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, nur das vertraglich vereinbarte Sortiment anzubieten.

Aufbau, Abbau, Belieferung
Der Aufbau, Abbau sowie das Befahren des Geländes ist während der Veranstaltungszeit verboten und nur in den angegeben Zeitfenstern möglich.

Standbetrieb
Die einzigartige Atmosphäre dieses Festes soll weiterentwickelt werden. Deshalb fordern wir Sie auf, Ihren Stand mit viel Liebe bunt und originell zu gestalten! Nicht gestattet ist das Aufstellen von Gartenpavillons, Partyzelten und Tapeziertischen. Das Benutzen von einfarbigen Marktschirmen ist nur nach vorheriger Abstimmung erlaubt.

Der Straßenverkauf von Lebensmitteln (Getränke und Speisen) ist an genaue Auflagen der  Lebensmittelaufsicht gebunden, deren Einhaltung durch den Vermieter und durch das zuständige Amt entsprechend überprüft wird. Die/ der Mieter/in verpflichtet sich, eine Spülmöglichkeit am Stand einzurichten, die den Auflagen des  Lebensmittelaufsichtsamtes genügt.

Alle Mieterinnen, die Speisen verkaufen oder die Ausgabe von Speisen beabsichtigen, gehen hiermit die  Verpflichtung ein, diese auf Mehrwegleihgeschirr oder „essbaren Schalen“ anzurichten und dazu  Metall- oder Holzbesteck zu reichen. Die Ausgabe von Einweggeschirr und -besteck wird die  Schließung des Standes zur Folge haben.

Ausschank alkoholischer Getränke
Für den vereinbarten Verkauf von Alkohol ist es notwendig, den Antrag auf Gestattung auszufüllen  und zu unterschreiben. Bitte fügen Sie den ausgefüllten Antrag (Punkt 5.3.1) dieser  Veranstaltungsanmeldung bei! Für die Erteilung der Gestattung für den Verkauf von Alkohol wird der Nachweis der Gaststättenunterrichtung bei der IHK, der auf den Namen der Antragstellerin ausgestellt ist, benötigt. Ohne diesen Nachweis (oder eine gebührenpflichtige Befreiungsurkunde) wird das Ordnungsamt keine Gestattung erteilen (auch wenn vorab die Gebühr mit der Rechnung bezahlt wurde).

Veranstaltungssicherheit
Der/ die Standbetreiber/in verpflichtet mit der Unterschrift am Stand einen geprüften ABC-Brandlöscher (6 kg) bereit zu halten und bei Betreiben von Fritteusen/ Woks/ Fettbackgeräten, Flüssiggasanlagen, Holzkohlegrills oder offenem Feuer zusätzlich einen entsprechenden Brandlöscher bereit zu halten (z.B. ABF-Fettbrandlöscher). Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert.

Ordnung, Sauberkeit, Müll
Der/ die Mieter/in stellt in unmittelbarer Nähe des Standplatzes geeignete Abfallbehälter auf und ist für deren regelmäßige Entleerung bzw. die Reinigung der angrenzenden Flächen verantwortlich.
Das Mitbringen, Auf- und Abbauen des Verkaufsstandes sowie die  Reinigung des Standplatzes übernimmt die/ der Mieter/in selbst. Der rückstandsfreie Abbau (auch der Abbau etwaiger Leihstände) muss unbedingt nach Beendigung der Verkaufszeit erfolgen. Zeitgleich beginnt die Reinigung des Umzugsgeländes.
Bei der Endreinigung der Umzugsstrecke anfallender Sperrmüll (Tische, Bänke, Kühlschränke, Grills, Töpfe, Fußbodenbeläge, Ölbehälter etc.), werden durch den Veranstalter kostenpflichtig entsorgt und der/ dem Standplatzmieter:in in Rechnung gestellt.

Nachhaltigkeit, Mehrwegsystem
Der Karneval der Kulturen hat sich die Aufgabe gestellt, die Planung und Durchführung des Straßenfestes und des Straßenumzugs so umweltgerecht wie möglich zu gestalten. Um die gesteckten Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen, wird auch dieses Jahr das Gebot der Nutzung von Mehrweggeschirr bzw. Palmblattgeschirr (der Fa. Leef) ausnahmslos für alle Händler:innen und alle Arten von Lebensmitteln durchgesetzt. Lesen Sie bitte dazu die angehangenen Zusatzinformationen!

Alle Mieterinnen, die Getränke verkaufen oder ausgeben, gehen hiermit folgende Verpflichtung ein:

Alle Getränke werden nur aus Mehrwegbechern der Firma Cup Concept ausgegeben. Die Ausgabe von Getränken in Dosen oder Glasflaschen (auch Bierflaschen) ist untersagt. Jede/ r Standbetreiber/in bestellt seinen Bedarf an Mietbechern über einen Bestelllink, der ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung allen Betreffenden zugesandt wird.
Auf alle ausgegebenen Getränke wird einheitlich ein Becherpfand von 1,00 € pro Mehrwegbecher erhoben und preislich ausgewiesen. Die Rücknahme der Pfandbecher, auch der, anderer Stände, erfolgt gegen die Rückerstattung von  ebenfalls 1,00 € pro Becher.

Bemerkungen zum Pfandsystem:
Zum 08. Juni wird in diesem Jahr ein  gästefreundliches Becherpfandsystem auf dem Umzug zum Karneval der Kulturen installiert. Den  Gästen, die ihren Standort ändern wollen, soll die Entscheidung leichter gemacht werden, ein Getränk mit auf den Weg zu nehmen und an einem anderen Verkaufsstand den Becher zurückzugeben. Da dieses System nur erfolgreich funktioniert, wenn sich alle Getränkeanbieter:innen daran beteiligen, ist dies Bedingung für die Teilnahme. Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses System nimmt die/ der Standbetreiber:in mit seiner Unterschrift die Schließung des Standes in Kauf.

Sonstiges
Die Kaution in Höhe von 250,00 € dient der Absicherung der Einhaltung des Mehrwegsystems und der ordnungsgemäßen Übergabe des Standplatzes nach der Veranstaltung. Insbesondere werden damit Verstöße gegen das Verbot des Verkaufes von Dosen und Flaschen und den Verkauf von Getränken aus Bechern, welche nicht bei der Firma Cup Concept ausgeliehen wurden, geahndet. Bei festgestellten Verstößen (Fotobeweis, Bestelllisten Cup Concept, etc.) verbleibt die gezahlte Kaution in voller Höhe als vereinbarte Vertragsstrafe beim Vermieter.

Die Kaution wird bei Nichtverstoß bis spätestens 20 Tage nach Veranstaltungsdatum zurückgezahlt.

Um an der Veranstaltung teilzunehmen ist es erforderlich, die nachstehende Online-Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben abzusenden. Mit der Unterschrift erkläre ich, die/ der Mieter/in, die vertraglichen Vereinbarungen zu akzeptieren und  wirtschaftlich zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes in der Lage zu sein.

Veranstalter:in des Straßenumzugs zum Karneval der Kulturen ist Piranha Arts AG.
KETERING GmbH ist mit der Vermietung der Standplätze und der Betreuung der Händler:innen/ Teilnehmer:innen beauftragt. Im Anschluss an diese Anmeldung erfolgt die Prüfung der gemachten Angaben und im Zulassungsfall die Rechnungsstellung im Namen der Veranstalter:in.

Mit der Unterschrift nimmt der/ die Mieter:in zur Kenntnis, dass, für den Fall, dass der Karneval der Kulturen-Straßenfest aus Gründen nicht stattfinden kann, die Piranha Arts AG nicht zu verantworten hat, Ketering GmbH keine Haftung für Aufwände der Mieter:in übernimmt. In diesem Fall wird die vereinbarte Standmietzahlung in voller Höhe fällig.

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1. Firmendaten/ persönliche Daten

1.1 Adresseingabe

1.1.4 Name*
1.1.5 Anschrift*
1.1.6 E-Mail-Adresse*
Standname für die Veröffentlichung in den sozialen Medien der Veranstalter:in/ Vermieter:in
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1.1.13.1 Geschäftsführung/ Vorstand*

1.2 Rechnungsadresse

1.2.1 Rechnungsadresse (falls vom Anmeldenden abweichend)?
1.2.5 Name*
1.2.6 Anschrift*

1.3 Zustelladresse

1.3.1 Zustelladresse (falls von Anmeldeadresse abweichend)?
1.3.5 Name*
1.3.6 Anschrift*

1.4 Ansprechpartner:in vor Ort

1.4.1 Ansprechpartner:in abweichend von Anmelder:in?
1.4.3 Name*

2. Angaben zum Verkaufsstand/ Sortiment/ Bauart/ Größe

Bitte tragen Sie hier Ihre Standnummer und die Standortbeschreibung ein. Diese finden Sie in der E-Mail für diese Anmeldung.

2.1 Kategorien/ Verkaufssortiment/ Angebot

Laut Berliner Gaststättengesetz ist für den Verkauf von Alkohol ein Antrag auf Gestattung zu stellen. Die hierfür zu entrichtende Gebühr ist in der Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig. Der Betrag wird nachstehend hier mit aufgeführt.

Über die nachfolgenden Links haben Sie als Berliner:in oder in der Region Lebende die Möglichkeit, sich online für einen Schulungstermin anzumelden bzw. die Freistellung zu beantragen.

1. Terminauswahl Gaststättenunterrichtung:
> Link zur IHK Berlin-Website (Veranstaltungssuche Seminare und Lehrgänge)

2. Freistellungsbescheinigung (nur für Köche, Kellner oder Bäcker mit abgeschlossener Berufsausbildung):
> Link zur IHK Berlin-Website (Freistellungsantrag)

IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin
Tel.: +49 30 31510-323 | Fax: +49 30 31510-119
www.ihk.de/berlin

Alle Nicht-Berliner:innen nutzen bitte die Angebote ihrer örtlichen IHK oder das Online-Kurs-Angebot der IHK Berlin (siehe Punkt 1.)

2.2 Bauart/ Größe/ Platzbedarf

ACHTUNG! Ausschließlich eigene Standbauweisen. Kein Standverleih.

2.3. Strom

Die Veranstalterin stellt kein Stromnetz und keine Anschlussmöglichkeit zur Verfügung

2.4. Trinkwasser

Die Veranstalterin stellt kein Wassernetz und keine Anschlussmöglichkeit zur Verfügung

3. Kostenzusammenfassung

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Zur Absicherung von Verstößen des Standbetreibers/Mieters gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der AGBs erhebt der Veranstalter eine Kaution von 250 €.

4. Weitere notwendige Angaben

4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein.Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen.Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen. Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert. Die nachstehend notwendigen Feuerlöscher sind für schnelles Eingreifen gut sichtbar im Eingangsbereich des Standes/ Trucks/ Anhängers zu deponieren!

Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme am „Karneval der Kulturen“ ist nur möglich, wenn unter Punkt 5.3.3 die Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät hochgeladen wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher Flüssiggasanlagen kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV (TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Gasanlage wird durch den Sachkundigen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft. Z.B. bei:

– Flüssiggasgeräte Fa. Steffen Ostmann, 10318 Berlin
– Kraft Gas, Niederlassung I: 14612 Falkensee, Niederlassung II: 10365 Berlin
– Propan Geppert, 12107 Berlin
– Gas&Go, 13599 Berlin
– Pruschke Flüssiggas, 16766 Kremmen

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Am Umzugstag (Sonntag 08.06. in der Zeit von 10-12 Uhr) hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der betriebsbereiten Gasanlage nachzuweisen. Das Protokoll über die Prüfung der Flüssiggasanlage ist im Original vorzulegen!

 

Achtung! Zur Vermeidung von Bränden durch Holzkohle oder offenem Feuer ist zusätzlich ein gefüllter 10l-Wassereimer bereitzustellen.

Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn eine Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät vorgelegt wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigten Person (nach BetrSichV, TRBS 1203) durchgeführt werden. Alle elektrischen Geräte (Ofen, Grills, Kühlschränke, Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Lichterketten, Wasserkocher, etc.) müssen durch den Sachkundigen nach DIN VDE 0701-0702 in verschiedenen Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) auf elektrische Sicherheit geprüft sein.

Prüfungen bei allen Elektro-Fachbetrieben, Dienstleistern für Veranstaltungstechnik oder direkt bei:

– Event- & Dienstleistungsservice Förster

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Zum Aufbau am Veranstaltungstag hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachzuweisen (Prüfplakette). Das Protokoll über die Prüfung ist im Original vorzulegen!

Achtung! Bei einer gewerblichen Nutzung ist die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend (auch z.B. im Baumarkt gekaufte elektrische Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden!)

4.2 AGBs

4.2.1 AGBs der Veranstalter:in*

5. Notwendige Belege und Downloads

5.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte

Sie benötigen für die Standzulassung folgende Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte/ Kopien

5.2 Downloads (herunterladen) – Formulare und Bestellscheine

Mit Abgabe des Angebots ist die Unterzeichnung des folgenden Formulars erforderlich. Bitte nach Ausfüllen wieder hochladen:
GastG-Gestattung-Antrag
Der aktuelle Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (Stand 2024)
Für Ihre individuelle Geschirrbestellung finden Sie hier ein umfangreiches Palmblatt-Sortiment:
Leef-Produkte bei Doppelpack
Für Ihre individuelle Bestellung finden Sie hier ein umfangreiches Sortiment an nachhaltigem Geschirr, Besteck und Takeaway-Verpackungen: Lieferbird.com

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                6. Bank-Kontodaten

                Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
                6.4 Adresse der Bank (nur wenn für die Überweisung ins Ausland erforderlich)

                7. Sonstiges

                8. Unterschrift

                TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
                Keine Teilnahme ohne Strom-Prüfung (nach DGUV Vorschrift 3)*
                Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Vorschrift 3 (Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) die Teilnahme am „Karneval der Kulturen“ versagt.
                Keine Teilnahme ohne Gas-Prüfung (nach DGUV Regel 110-010)*
                Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Regel 110-010 (gewerbliche Verwendung von Flüssiggasanlagen) die Teilnahme am „Karneval der Kulturen“ versagt.

                Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr

                Vor Veranstaltungsbeginn wird die Berliner Feuerwehr eine Brandschutzkontrolle durchführen!

                Der/ die Vertragspartner:in hat dafür zu sorgen, dass zur Abnahme ein/e Standverantwortliche/r persönlich vor Ort am Stand den ordnungsgemäßen Zustand aller Geräte (Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Flüssiggasanlagen) nachweist und die notwendigen Prüfberichte nach DGUV im Original vorlegen kann. Die geprüften Feuerlöscher (!!! 6 kg !!!) der jeweils nötigen Brandklasse sind griff- und einsatzbereit vorzuzeigen.

                Bei Beanstandungen und festgestellten Mängeln durch die Berliner Feuerwehr, darf der Stand nicht geöffnet werden!

                Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr*
                Merkblatt – Hygienische Anforderungen*
                Einverständniserklärung zur Verwendung von Film- und Fotomaterial*
                Mit der nachfolgenden Unterschrift stimme ich zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse (Website und/oder E-Mail) auf der Website und in der App des Karnevals der Kulturen erscheinen. Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation durch Piranha Arts für den Karneval der Kulturen genutzt werden darf.
                Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigen Sie, wirtschaftlich zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes in der Lage zu sein.
                Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, gif, png, Max. Dateigröße: 128 MB.
                Clear Signature

                Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihren ausgefüllten Vertrag als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.

                KETERING
                Veranstaltungs-GmbH

                Frankfurter Allee 15
                (Zugang und Pakete nur über Liebigstraße)
                10247 Berlin

                tel. +49 30 443 10 737
                fax. +49 30 257 48 550
                info@ketering.de

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