4. Weitere notwendige Angaben
4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit
Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein.
Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen.
Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen.
Feuerlöscher sind verpflichtend für alle Stände.
Stände ohne gasbetriebene Anlagen benötigen einen Schaum-Feuerlöscher (AB- Brandlöscher) mit mindestens 6 Liter Inhalt.
Stände mit gasbetriebenen Anlagen benötigen einen ABC-Brandlöscher mit mindestens 6kg Inhalt.
Stände mit Fritteusen, Speiseölen oder Fetten, benötigen einen Fettbrand-Feuerlöscher und außerdem noch den Schaumlöscher (AB- Brandlöscher).
Feuerlöscher sind verpflichtend für alle Stände.
Stände ohne gasbetriebene Anlagen benötigen einen Schaum-Feuerlöscher (AB- Brandlöscher) mit mindestens 6 Liter Inhalt.
Stände mit gasbetriebenen Anlagen benötigen einen ABC-Brandlöscher mit mindestens 6kg Inhalt.
Stände mit Fritteusen, Speiseölen oder Fetten, die einen Fettbrand-Feuerlöscher benötigen, benötigen außerdem noch den Schaumlöscher (AB- Brandlöscher)
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Gasprüfung nach DGUV 110-010
Für eine Gasprüfung wenden Sie sich gern an:
Flüssiggasgeräte, Steffen Ostmann
Am alten Flugplatz 100
Gewerbehof
10318 Berlin
Tel: +49 30-4264200
www.ostmann.net
kontakt@ostmann.net
Prüfung nach Termin-Vereinbarung mit Ostmann in der Werkstatt möglich
Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010
(falls Material z.B. Gasschlauch, Druckregler usw. erneuert werden müssen, entstehen jeweils extra Materialkosten)
Lt. DGUV Regel 110-010 sind Druckregler mit Überdrucksicherung vorgeschrieben. Gasschläuche, Druckregler und Schlauchbruchsicherungen dürfen nicht älter als 8 Jahre sein.
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Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme am „Karneval der Kulturen“ ist nur möglich, wenn unter Punkt 5.3.7 die Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät hochgeladen wird!
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigten Person (nach BetrSichV, TRBS 1203) durchgeführt werden. Alle elektrischen Geräte (Ofen, Grills, Kühlschränke, Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Lichterketten, Wasserkocher, etc.) müssen durch den Sachkundigen nach DIN VDE 0701-0702 in verschiedenen Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) auf elektrische Sicherheit geprüft sein.
Prüfungen bei allen Elektro-Fachbetrieben, Dienstleistern für Veranstaltungstechnik oder direkt bei:
– Event- & Dienstleistungsservice Förster
Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!
Achtung! Bei einer gewerblichen Nutzung ist die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend (auch z.B. im Baumarkt gekaufte elektrische Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden!)
5.2 AGBs
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6. Notwendige Belege und Downloads
6.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte
Liste der für die Standzulassung notwendigen Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte
6.2 Downloads (herunterladen)- Formulare und Bestellscheine
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6.3 Uploads (hochladen)
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7. Bank-Kontodaten
Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
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8. Sonstiges
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Diese Summe dient der Orientierung. Es kann zu Abweichungen bei Strom- und Standplatzberechnungen kommen. Sonderregelungen bei Strom über 10kW sind noch nicht berücksichtigt.
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9. Unterschrift
TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
Ich stimme zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse
(Website und/ oder Email) auf der Website des Veranstalters und auf der des Vermieters erscheinen.
Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation durch den Veranstalter genutzt werden darf.
Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird dem Standbetreiber ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Vorschrift 3 (Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) die Teilnahme an der Veranstaltung versagt.
Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird dem Standbetreiber ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV 110-010 (Dichtigkeitsprüfung an Flüssiggasanlagen) die Teilnahme an der Veranstaltung versagt.
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Vergewissern Sie sich bitte bei der Übernahme des Marktstandes vom einwandfreien Zustand. Melden Sie Schäden oder Verunreinigungen vor der Nutzung und machen Sie – in Ihrem eigenen Interesse – ggf. Fotos.
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Für die Versorgung von Mitarbeitern und Künstlern mit Speisen gibt es eine Personalessen-Regelung i.H.v. 85% des Verkaufspreises mittels Marken (Wertbons), an der sich alle Gastronomie-Stände beteiligen. Die Vergütung dieser Wertbons erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung über Rechnungslegung an KETERING GmbH.
Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihren ausgefüllten Vertrag als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.