Ketering – Event-Management

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2026-07, Anmeldung CSD – Abschlusskundgebung

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Schritt 1 von 4

25%
Online-Anmeldung für das Betreiben eines Gastronomie-Versorgungs-Standes, anlässlich der Kundgebung „Christopher Street Day (CSD)“ – Abschlusskundgebung
Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter/ Vermieter kommt dann zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Buchungsbestätigung erteilt oder eine Rechnung übersandt wird.

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Veranstaltungsinformation
Christopher Street Day (CSD), am Samstag, den 25. Juli 2026, Abschlusskundgebung vor dem Brandenburger Tor.
Veranstalter ist der Berliner CSD e.V. Die Exklusivrechte für die Vergabe von Stand- (Verkaufs-) plätzen wurde an die KETERING GmbH vergeben.
 
Öffnungs- und Verkaufszeit

Samstag, 25. Juli von 13:00 bis 00:00 Uhr (Kundgebungsende)

Bei Kundgebungsabbruch ist der Verkauf sofort einzustellen!

 
Preisinformation/ Standgebühren
Für eine Mindeststellfläche von 3m x 3m (9m2) für die Veranstaltungseinheit.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Grundlage zur Berechnung der Standmiete sind die fortlaufenden Meter (Standbreite) inkl. Überständen wie geöffneter Klappen, Deichseln, etc. Bei Mischständen wird die höhere Preiskategorie berechnet.
Getränke
– Bier (inklusive AfG, Sekt und Spirituosen – kein Verkauf von Cocktails!) 2.400,00 €
         -> Ausschankwagen wird vom Biersponsor gestellt
– Cocktails, Longdrinks, Wein, Sekt, Spirituosen, AfG (kein Verkauf von Bier/ Biermixgetränken!) 1.000,00 €
– Kaffee und Heißgetränke 400,00 €
Speisen
– Imbiss traditionell (Bratwurst, Boulette, Pommes, etc.) 800,00 €
– Imbiss traditionell (Bratwurst, Boulette, Pommes, etc.) mit alkoholfreien Getränken 1.000,00 €
– Street Food 500,00 €
– Street Food mit alkoholfreien Getränken 800,00 €
– Süßes (Crêpes, Waffeln, Eis, etc.) 400,00 €
Handel
– Pride-Artikel, Textilien, Waren aller Art 380,00 €
Queer Community
– soziale Einrichtungen (mit Nachweis der Queer Community). Kein Verkauf möglich! 0,00 €
Bestuhlung (Stellfläche für Bänke und Tische, max. 5m. Nicht bei allen Standplätzen möglich!) 300,00 €
Nebenkosten (werden zusätzlich zur Standgebühr in Rechnung gestellt)
Wasser (Wasserentnahmestelle – je angemietetem Standplatz), pauschal 50,00 €
Strom
– Strombedarf (230 V) – je angemietetem Standplatz, mindestens 120,00 €
– Strombedarf (400 V) – je angemietetem Standplatz, mindestens 250,00 €
Reinigung – je angemietetem Standplatz, pauschal 85,00 €
Sicherheitspauschale – je angemietetem Standplatz 85,00 €
Umweltpauschale – für Teilnehmende der Kategorie Queer Community 90,00 €
Leih-Zeltpagode – 3x3m, mit Holzfußboden, Seitenwände PVC-Planen, inkl. Auf- und Abbau 400,00 €
Bauzaun – 3,5m x 2m, ohne Plane 15,75 €
Sondernutzungsgebühr – gem. Verordnung 3,40 €/ m2. Abhängig von der Standgröße.
Notwenige Erlaubnisse
Für den Verkauf von Speisen oder Süßem ohne Reisegewerbe wird eine Handelslizenz benötigt.
Für den Betrieb von mehreren Ständen wird ab dem 2. Stand je eine Handelslizenz benötigt.
Für den Verkauf von Alkohol wird eine Gestattung benötigt.
Die Gebühren hierfür betragen*:
_je Handelserlaubnis 21,00 €
_je Gestattung für eine natürliche Person 176,04 €
_je Gestattung für eine juristische Person 202,12 €
(*Stand 01.2026)
Je nach Vorabsprache muss der Antrag (wenn nötig) mit dieser Online-Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben hochgeladen werden.
Der zuständige Mitarbeiter des Bezirksamtes wird die Zahlungsaufforderung und später dann die Erlaubnis dem Antragstellenden direkt zusenden.
 
Sortimentsinformation
Der Verkauf von Getränken in Glasflaschen ist verboten!
Der Verkauf von Getränken ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Enthält diese Vereinbarung den Verkauf von Sekt, dann nur Sekt der Marke Rotkäppchen.
Mit dem Absenden dieser Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis auch hierfür. Verstöße dagegen können eine Konventionalstrafe von bis zu 2.000,00 € zur Folge haben.
Mehrwegsystem

ACHTUNG! neu für alle Getränkestände: Getränke werden nur aus Mehrwegbechern der Firma CupCycle ausgegeben. Die Ausgabe von Getränken in Dosen und Glasflaschen (auch Bierflaschen) ist untersagt. Ausgenommen sind Dosen der Marke Somersby. Jede:r Standbetreiber:in bestellt seinen Bedarf an Mietbechern über einen Bestelllink, der ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung allen Betreffenden zugesandt wird.
Auf alle ausgegebenen Getränke wird einheitlich ein Becherpfand von 1,00 € pro Mehrwegbecher erhoben und preislich ausgewiesen. Die Rücknahme der Pfandbecher, auch der, anderer Stände, erfolgt gegen die Rückerstattung von ebenfalls 1,00 € pro Becher.

Bemerkungen zum Pfandsystem:
Zum Christopher Street Day wird in diesem Jahr ein gästefreundliches Becherpfandsystem installiert. Den Gästen, die ihren Standort ändern wollen, soll die Entscheidung leichter gemacht werden, ein Getränk mit auf den Weg zu nehmen und an einem anderen Verkaufsstand den Becher zurückzugeben. Da dieses System nur erfolgreich funktioniert, wenn sich alle Getränkeanbieter:innen daran beteiligen, ist dies Bedingung für die Teilnahme. Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses System nimmt die/ der Standbetreiber:in mit seiner Unterschrift die Schließung des Standes in Kauf.
Speisen dürfen ausschließlich auf Mehrweggeschirr oder nachhaltigen Palmblattgeschirr/ -verpackungen (LEEF®-Palmblattgeschirr, Lieferbird – nachhaltige Gastronomieverpackungen) ausgegeben werden.

 

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1. Firmendaten/ persönliche Daten

1.1 Adresseingabe

1.1.4 Name*
1.1.5 Anschrift*
1.1.6 E-Mail-Adresse*
Standname für Veröffentlichung in den sozialen Medien der Veranstalter:in/ Vermieter:in
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1.1.13.1 Geschäftsführung/ Vorstand*

1.2 Rechnungsadresse

1.2.1 Rechnungsadresse (falls vom Anmeldenden abweichend?
1.2.5 Name
1.2.6 Anschrift*

1.3 Zustelladresse

1.3.1 Zustelladresse (falls von Anmeldeadresse abweichend)?
1.3.5 Name*
1.3.6 Anschrift*

1.4 Ansprechpartner:in vor Ort

1.4.1 Ansprechpartner:in abweichend von Anmelder:in?
1.4.3 Name*

2. Angaben zum Verkaufsstand/ Sortiment/ Bauart/ Größe

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Bitte tragen Sie hier Ihre Standnummer und die Standortbeschreibung ein. Diese finden Sie in der E-Mail für diese Anmeldung.
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2.1 Kategorien/ Verkaufssortiment/ Angebot

Für Bierstände besteht eine Sortimentsbindung, eine Bindung an eine Bezugsquelle und Mindestabnahmemengen.

Sortimentsbindung:

Bier _Carlsberg Bier, Fass à 50 L (Mindestabnahme pro Bierstand 24 Fässer)
Wasser _Märkisch Kristall Naturell , Tray à 20 x 0,5 L PET (Mindestabnahme pro Bierstand 8 Trays)
Cider_Somersby Apple und Orange, Dose à 24 x 0,33 L (Mindestabnahme pro Bierstand 72 Dosen Apple und 72 Dosen Orange)

Bezugsquelle:

Selbstabholung oder Lieferung

Kalbus & Schmidt Getränkevertriebs GmbH
Wupperstraße 10
14167 Berlin

Wenn Sekt, dann _Rotkäppchen Sekt 0,75 L
Die Bezugsquelle ist frei

Für Cocktailstände besteht eine Sortimentsbindung.

Sortimentsbindung:

Wenn Sekt, dann _Rotkäppchen Sekt 0,75 L
Die Bezugsquelle ist frei

Getränke werden nur aus Mehrwegbechern der Firma CupCycle ausgegeben. Jede:r Standbetreiber:in bestellt seinen Bedarf an Mietbechern über einen Bestelllink, der ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung allen Betreffenden zugesandt wird.

Speisen dürfen ausschließlich auf Mehrweggeschirr oder nachhaltigen Palmblattgeschirr/ -verpackungen (LEEF®-Palmblattgeschirr, Lieferbird – nachhaltige Gastronomieverpackungen) ausgegeben werden.

Laut Berliner Gaststättengesetz ist für den Verkauf von Alkohol ein Antrag auf Gestattung zu stellen. Die hierfür zu entrichtende Gebühr ist in der Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig. Der Betrag wird nachstehend hier mit aufgeführt.

Die Gestattungsgebühren werden vom Bezirksamt Mitte direkt in Rechnung gestellt.

2.2 Bauart/ Größe/ Platzbedarf

Der Betrieb von Grills ist innerhalb der Pagoden nicht gestattet! Nutzen Sie hierfür die Option „Zusätzlicher Platzbedarf“ unter Punkt 2.2.2.5 bzw. 2.2.3.2.

Größere Anzahl an Pagoden oder andere Maße (z.B. 4 x 4m) auf Anfrage!

Achtung! Zur Vermeidung von Schäden am Untergrund müssen unbedingt Bodenschutzplatten (mind. 50x50x3cm) unter den Rädern ausgelegt werden.

Der Ausschankwagen wird vom Biersponsor gestellt!
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Grundfläche Ausschankwagen, inklusive Kühlanhänger und Bestuhlung

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max. 5 m. Nicht bei allen Standplätzen möglich!
max. 5 m. Nicht bei allen Standplätzen möglich!

Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten ist Bestuhlung nur nach Absprache möglich!

zum Einhausen von z.B. Kühlanhängern, Ware, etc.
zum Einhausen von z.B. Kühlanhängern, Ware, etc.

2.3 Strom

Bitte Anzahl der Anschlüsse und Stromanschlussart angeben!

Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!
Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!
Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!

Achtung! Überprüfen Sie die Angabe der Anschlüsse, benötigen Sie wirklich keinen Strom?

Für Gastronomie ist ein Stromanschluss verpflichtend.

2.4 Trinkwasser

Der Veranstalter stellt ausschließlich Wasserentnahmestellen zur Verfügung. Ein Festwasseranschluss ist nicht möglich!
Trinkwasserentnahme ist für alle Gastronomiestände verpflichtend
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3. Kostenzusammenfassung

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Zur Absicherung von Verstößen des Standbetreibers/ Mieters gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie bei Verschmutzung oder Beschädigung von Leihständen und Pagodenzelten erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500 €.

4. Weitere notwendige Angaben

4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein. Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen. Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen. Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert. Die nachstehend notwendigen Feuerlöscher sind für schnelles Eingreifen gut sichtbar im Eingangsbereich des Standes/ Trucks/ Anhängers zu deponieren!

Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn unter Punkt 5.3.4 die Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät hochgeladen wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher Flüssiggasanlagen kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV (TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Gasanlage wird durch den Sachkundigen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft. Z.B. bei:

– Flüssiggasgeräte Fa. Steffen Ostmann, 10318 Berlin
– Kraft Gas, Niederlassung I: 14612 Falkensee, Niederlassung II: 10365 Berlin
– Propan Geppert, 12107 Berlin
– Gas&Go, 13599 Berlin
– Pruschke Flüssiggas, 16766 Kremmen

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Beim Aufbau am Veranstaltungstag hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der betriebsbereiten Gasanlage nachzuweisen. Das Protokoll über die Prüfung der Flüssiggasanlage ist im Original vorzulegen!

 

Achtung! Zur Vermeidung von Bränden durch Holzkohle oder offenem Feuer ist zusätzlich ein gefüllter 10l-Wassereimer bereitzustellen.

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Hinweis Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb eines Stromgenerators

– Stromgeneratoren müssen geerdet sein (Erdungsstab/- kabel)
– Stromgeneratoren dürfen in keinem Fall bei laufendem Betrieb betankt werden
– Stromgeneratoren dürfen nicht zugänglich für Unbefugte/ Besucher:innen aufgestellt werden (nicht zugänglicher Bereich hinter dem Stand, eingezäunt, o.ä.)

Sie sind persönlich verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Stromgenerators und haftbar bei Zuwiderhandlungen bzw. bei Schadenfällen durch Zuwiderhandlungen.

Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn eine Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät vorgelegt wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigten Person (nach BetrSichV, TRBS 1203) durchgeführt werden. Alle elektrischen Geräte (Ofen, Grills, Kühlschränke, Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Lichterketten, Wasserkocher, etc.) müssen durch den Sachkundigen nach DIN VDE 0701-0702 in verschiedenen Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) auf elektrische Sicherheit geprüft sein.

Prüfungen bei allen Elektro-Fachbetrieben, Dienstleistern für Veranstaltungstechnik oder direkt bei:

– Event- & Dienstleistungsservice Förster

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Zum Aufbau am Veranstaltungstag hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachzuweisen (Prüfplakette). Das Protokoll über die Prüfung ist im Original vorzulegen!

Achtung! Bei einer gewerblichen Nutzung ist die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend (auch z.B. im Baumarkt gekaufte elektrische Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden!)

4.2 AGBs

4.2.1 AGBs der Veranstalter:in*

5. Notwendige Belege und Downloads

5.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte

Sie benötigen für die Standzulassung folgende Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte/ Kopien

5.2 Downloads (herunterladen) – Formulare und Bestellscheine

Antragsformular GastG-Gestattung

Der aktuelle Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (Stand 2024)

Für Ihre individuelle Geschirrbestellung finden Sie hier ein umfangreiches LEEF®-Palmblatt-Sortiment: wisefood Online-Shop

Für Ihre individuelle Bestellung finden Sie hier ein umfangreiches Sortiment an Geschirr, Besteck und Takeaway-Verpackungen: Lieferbird.com

5.3 Uploads (hochladen)

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              6. Bank-Kontodaten

              Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
              6.4 Adresse der Bank (nur wenn für die Überweisung ins Ausland erforderlich)

              7. Sonstiges

              8. Unterschrift

              TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
              Keine Teilnahme ohne Strom-Prüfung (nach DGUV Vorschrift 3)*
              Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Vorschrift 3 (Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) die Teilnahme versagt.
              Keine Teilnahme ohne Gas-Prüfung (nach DGUV Regel 110-010)*
              Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Regel 110-010 (gewerbliche Verwendung von Flüssiggasanlagen) die Teilnahme versagt.

              Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr

              Vor Veranstaltungsbeginn wird die Berliner Feuerwehr eine Brandschutzkontrolle durchführen!

              Der/ die Vertragspartner:in hat dafür zu sorgen, dass zur Abnahme ein/e Standverantwortliche/r persönlich vor Ort am Stand den ordnungsgemäßen Zustand aller Geräte (Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Flüssiggasanlagen) nachweist und die notwendigen Prüfberichte nach DGUV im Original vorlegen kann. Die geprüften Feuerlöscher (!!! 6 kg !!!) der jeweils nötigen Brandklasse sind griff- und einsatzbereit vorzuzeigen.

              Bei Beanstandungen und festgestellten Mängeln durch die Berliner Feuerwehr, darf der Stand nicht geöffnet werden!

              Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr*
              Merkblatt – Hygienische Anforderungen*
              Einverständniserklärung zur Verwendung von Film- und Fotomaterial*
              Mit der nachfolgenden Unterschrift stimme ich zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse (Website und/oder Email) auf der Website der Veranstalterin erscheinen.
              Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation für den Berliner CSD genutzt werden darf.
              Einverständniserklärung Datenschutz*
              Mit der nachfolgenden Unterschrift willige ich ein, dass personenbezogene Daten an zuständige Behörden weitergegeben werden. Dies betrifft ausschließlich notwendige Daten für die Beantragung behördlicher Genehmigungen (gemäß GastG), Aufsichtsbehörden (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht) sowie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (vorbeugende Maßnahmen zur Veranstaltungssicherheit).
              Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, Max. Dateigröße: 128 MB.
              Clear Signature

              Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihren ausgefüllten Vertrag als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.

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              KETERING
              Veranstaltungs-GmbH

              Frankfurter Allee 15
              (Zugang und Pakete nur über Liebigstraße)
              10247 Berlin

              Tel. +49 30 443 10 737
              Mail. mail@ketering.de
              E-Rechnung.
              305716@rechnungseingang.net

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