Ketering – Event-Management

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2025-07, Anmeldung CSD – Kooperationspartner

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Schritt 1 von 4

25%
Online-Anmeldung für das Betreiben eines Kooperationspartner-Standes, anlässlich der Kundgebung „Christopher Street Day (CSD)“
Bitte machen Sie hier die Angaben zu Ihren Bedarfen für den Stand im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit dem CSD e.V..

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Veranstaltungsinformation
Christopher Street Day (CSD), am Samstag, den 26. Juli 2025.
Veranstalter ist der Berliner CSD e.V. Die Exklusivrechte für die Vergabe von Standplätzen wurde an die KETERING GmbH vergeben.
 
Öffnungszeit
Samstag, 26. Juli von 13:00 bis 00:30 Uhr (Kundgebungsende)
Bei Kundgebungsabbruch ist der Betrieb sofort einzustellen!
     
Kategorie  
 
Preis entsprechend Kooperationsvertrag mit dem CSD e.V.
– Info-/ Promotionstand
– Stand mit Verkauf oder Sampling von Speisen/ AfG
– Stand mit Verkauf oder Sampling von alkoholischen Getränken
zzgl. Kosten für Strom, Wasser und ggf. Gestattungsgebühren für den Verkauf von Alkohol
Mehrwegsystem

ACHTUNG! neu für alle Getränkestände: Getränke werden nur aus Mehrwegbechern der Firma Vytal ausgegeben. Die Ausgabe von Getränken in Dosen und Glasflaschen (auch Bierflaschen) ist untersagt. Ausgenommen sind Dosen der Marke Somersby. Jede/ r Standbetreiber/in bestellt seinen Bedarf an Mietbechern über einen Bestelllink, der ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung allen Betreffenden zugesandt wird.
Auf alle ausgegebenen Getränke wird einheitlich ein Becherpfand von 2,00 € pro Mehrwegbecher erhoben und preislich ausgewiesen. Die Rücknahme der Pfandbecher, auch der, anderer Stände, erfolgt gegen die Rückerstattung von ebenfalls 2,00 € pro Becher.

Bemerkungen zum Pfandsystem:
Zum Christopher Street Day wird in diesem Jahr ein gästefreundliches Becherpfandsystem installiert. Den Gästen, die ihren Standort ändern wollen, soll die Entscheidung leichter gemacht werden, ein Getränk mit auf den Weg zu nehmen und an einem anderen Verkaufsstand den Becher zurückzugeben. Da dieses System nur erfolgreich funktioniert, wenn sich alle Getränkeanbieter:innen daran beteiligen, ist dies Bedingung für die Teilnahme. Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses System nimmt die/ der Standbetreiber:in mit seiner Unterschrift die Schließung des Standes in Kauf.

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1. Firmendaten/ persönliche Daten

1.1 Adresseingabe

1.1.4 Name*
1.1.5 Anschrift*
1.1.6 E-Mail-Adresse*
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1.1.13.1 Geschäftsführung/ Vorstand*

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Max. Dateigröße: 128 MB.

    1.2 Rechnungsadresse

    1.2.1 Rechnungsadresse (falls vom Anmeldenden abweichend?
    1.2.5 Name*
    1.2.6 Anschrift*

    1.3 Zustelladresse

    1.3.1 Zustelladresse (falls von Anmeldeadresse abweichend)?
    1.3.5 Name*
    1.3.6 Anschrift*

    1.4 Ansprechpartner:in vor Ort

    1.4.1 Ansprechpartner:in abweichend von Anmelder:in?
    1.4.3 Name*

    2. Angaben zum Verkaufsstand/ Sortiment/ Bauart/ Größe

    2.1 Kategorien/ Sortiment/ Angebot

    Für Cocktailstände besteht eine Sortimentsbindung.

    Folgende Sortimentsbindung gibt es:

    Wenn Sekt, dann

    _Rotkäppchen Sekt 0,75 Ltr.

    Die Bezugsquelle ist frei

    Laut Berliner Gaststättengesetz ist für den Verkauf von Alkohol ein Antrag auf Gestattung zu stellen. Die hierfür zu entrichtende Gebühr ist in der Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig. Der Betrag wird nachstehend hier mit aufgeführt.

    Die Gestattungsgebühren werden vom Bezirksamt Mitte direkt in Rechnung gestellt.

    2.2 Bauart/ Größe/ Platzbedarf

    Der Betrieb von Grills ist innerhalb der Pagoden nicht gestattet! Nutzen Sie hierfür die Option „Zusätzlicher Platzbedarf“ unter Punkt 2.2.2.5 bzw. 2.2.3.2.

    Größere Anzahl an Pagoden oder andere Maße (z.B. 4 x 4m) auf Anfrage!

    Achtung! Zur Vermeidung von Schäden am Untergrund müssen unbedingt Bodenschutzplatten (mind. 50x50x3cm) unter den Rädern ausgelegt werden.

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    Der Ausschankwagen wird vom Biersponsor gestellt!
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    2.3 Strom

    Bitte Anzahl der Anschlüsse und Stromanschlussart angeben!

    Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!
    Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!
    Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!

    Achtung! Überprüfen Sie die Angabe der Anschlüsse, ein Stromanschluss ist verpflichtend.

    Strombedarf und Stromkosten

    2.4 Trinkwasser

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    3. Kostenzusammenfassung

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    Zur Absicherung von Verstößen des Standbetreibers/ Mieters gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie bei Verschmutzung oder Beschädigung von Leihständen und Pagodenzelten erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500 €.

    4. Weitere notwendige Angaben

    4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

    Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein. Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen. Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen. Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert. Die nachstehend notwendigen Feuerlöscher sind für schnelles Eingreifen gut sichtbar im Eingangsbereich des Standes/ Trucks/ Anhängers zu deponieren!

    Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010

    Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn unter Punkt 5.3.4 die Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät hochgeladen wird!

    Die Prüfung ortsveränderlicher Flüssiggasanlagen kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV (TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Gasanlage wird durch den Sachkundigen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft. Z.B. bei:

    – Flüssiggasgeräte Fa. Steffen Ostmann, 10318 Berlin
    – Kraft Gas, Niederlassung I: 14612 Falkensee, Niederlassung II: 10365 Berlin
    – Propan Geppert, 12107 Berlin
    – Gas&Go, 13599 Berlin
    – Pruschke Flüssiggas, 16766 Kremmen

    Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

    Beim Aufbau am Veranstaltungstag hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der betriebsbereiten Gasanlage nachzuweisen. Das Protokoll über die Prüfung der Flüssiggasanlage ist im Original vorzulegen!

     

    Achtung, zur Vermeidung von Bränden durch Holzkohle oder offenem Feuer ist zusätzlich ein 10 Liter-Eimer, gefüllt mit Wasser bereitzustellen!

    Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3

    Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn eine Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät vorgelegt wird!

    Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigten Person (nach BetrSichV, TRBS 1203) durchgeführt werden. Alle elektrischen Geräte (Ofen, Grills, Kühlschränke, Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Lichterketten, Wasserkocher, etc.) müssen durch den Sachkundigen nach DIN VDE 0701-0702 in verschiedenen Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) auf elektrische Sicherheit geprüft sein.

    Prüfungen bei allen Elektro-Fachbetrieben, Dienstleistern für Veranstaltungstechnik oder direkt bei:

    – Event- & Dienstleistungsservice Förster

    Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

    Zum Aufbau am Veranstaltungstag hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachzuweisen (Prüfplakette). Das Protokoll über die Prüfung ist im Original vorzulegen!

    Achtung! Bei einer gewerblichen Nutzung ist die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend (auch z.B. im Baumarkt gekaufte elektrische Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden!)

    4.2 AGBs

    4.2.1 AGBs der Veranstalter:in*

    5. Notwendige Belege und Downloads

    5.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte

    Sie benötigen für die Standzulassung folgende Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte/ Kopien

    5.2 Downloads (herunterladen) – Formulare und Bestellscheine

    Antragsformular GastG-Gestattung
    Der aktuelle Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (Stand 2024)
    Für Ihre individuelle Bestellung finden Sie hier ein umfangreiches Palmblatt-Sortiment: Leef-Produkte bei Doppelpack
    Für Ihre individuelle Bestellung finden Sie hier ein umfangreiches Sortiment an Geschirr, Besteck und Takeaway-Verpackungen: Lieferbird.com

    5.3 Uploads (hochladen)

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                6. Bank-Kontodaten

                Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
                6.4 Adresse der Bank (nur wenn für die Überweisung ins Ausland erforderlich)

                7. Sonstiges

                8. Unterschrift

                TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
                Keine Teilnahme ohne Strom-Prüfung (nach DGUV Vorschrift 3)*
                Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Vorschrift 3 (Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) die Teilnahme versagt.
                Keine Teilnahme ohne Gas-Prüfung (nach DGUV Regel 110-010)*
                Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Regel 110-010 (gewerbliche Verwendung von Flüssiggasanlagen) die Teilnahme versagt.

                Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr

                Vor Veranstaltungsbeginn wird die Berliner Feuerwehr eine Brandschutzkontrolle durchführen!

                Der/ die Vertragspartner:in hat dafür zu sorgen, dass zur Abnahme ein/e Standverantwortliche/r persönlich vor Ort am Stand den ordnungsgemäßen Zustand aller Geräte (Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Flüssiggasanlagen) nachweist und die notwendigen Prüfberichte nach DGUV im Original vorlegen kann. Die geprüften Feuerlöscher (!!! 6 kg !!!) der jeweils nötigen Brandklasse sind griff- und einsatzbereit vorzuzeigen.

                Bei Beanstandungen und festgestellten Mängeln durch die Berliner Feuerwehr, darf der Stand nicht geöffnet werden!

                Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr*
                Merkblatt – Hygienische Anforderungen*
                Einverständniserklärung zur Verwendung von Film- und Fotomaterial*
                Mit der nachfolgenden Unterschrift stimme ich zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse (Website und/oder Email) auf der Website der Veranstalterin erscheinen.
                Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation für den Berliner CSD genutzt werden darf.
                Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, Max. Dateigröße: 128 MB.
                Clear Signature

                Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihren ausgefüllten Vertrag als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.

                KETERING
                Veranstaltungs-GmbH

                Frankfurter Allee 15
                (Zugang und Pakete nur über Liebigstraße)
                10247 Berlin

                tel. +49 30 443 10 737
                fax. +49 30 257 48 550
                info@ketering.de

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