2025-07, Anmeldung Rave The Planet

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Schritt 1 von 4

Online-Anmeldung für das Betreiben eines Gastronomie-Standes, anlässlich der Kundgebung „Rave The Planet 2025 – Our Future Is Now“
Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und der rave the planet gGmbH kommt dann zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Rechnung übersandt wird.
 
Veranstaltungsinformation

„Für Frieden und die Zukunft der elektronischen Musik- und Clubkultur“

Die Rave The Planet Parade ist mehr als nur eine Demonstration – sie ist ein kraftvolles Zeichen für Frieden, Liebe und Zusammenhalt. In der Tradition der legendären Berliner Loveparade wird sich dafür eingesetzt, die Werte der Technokultur zu bewahren und zu fördern. Seit der Gründung als gemeinnützige Organisation (rave the planet gGmbH) im Jahr 2019 wird das Ziel verfolgt, die ursprüngliche Energie und den Spirit der Berliner Loveparade weiterzutragen und gleichzeitig auf wichtige gesellschaftliche und politische Themen aufmerksam zu machen. Mit der jährlich stattfindenden Demonstration sollen zentrale politische Forderungen in den Vordergrund gestellt werden, um die Zukunft der elektronischen Musik- und Clubkultur zu sichern und zu stärken.

Das Motto lautet „OUR FUTURE IS NOW“.

Die Standflächen orientieren sich an der jeweilig festgelegten Route und einer entsprechenden Wagenaufstellung, die im folgenden beschrieben wird:
Entlang der Paradenstrecke auf der Straße des 17. Juni, gleichzeitiger Start ab 14:00 Uhr (Rundkurs) Großer Stern – Straße des 17. Juni – Platz des 18. März – Straße des 17. Juni – Großer Stern – Straße des 17. Juni – Platz des 18. März – Straße des 17. Juni usw.

Rave The Planet wird als angemeldete Versammlung von der rave the planet gGmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Matthias Roeingh (Dr. Motte) und Tim Zeiß, durchgeführt. Die Exklusivrechte für die Vergabe von Stand- (Verkaufs-) plätzen wurde an die KETERING GmbH vergeben.
 
Öffnungs- und Verkaufszeit
Samstag, den 12. Juli von 13:00 bis 22:00 Uhr (Kundgebungsende)
Es ist verboten, nach 22:00 Uhr weiterzuverkaufen!
Bei Kundgebungsabruch ist der Verkauf sofort einzustellen!
 
Preisinformation/ Standmieten
Die Preise beinhalten den Kostenanteil der Standbetreiber für den Sanitätsdienst, Security und Abfallentsorgung der Kundgebung, sowie die Kosten der Sondernutzungsgebühren und Personaltoiletten für die Stände.
Verkauf von Bier, AfG 3.400,00 €
Verkauf von Cocktails (kein AfG-Verkauf) 3.200,00 €
Verkauf von Speisen ohne Getränke 1.400,00 €
Verkauf von Street Food ohne Getränke 700,00 €
Verkauf von Süßem (Crêpes, Waffeln, Eis,…) 600,00 €
Stromanschluss – Schuko-Anschluss- 230V 200,00 €
Stromanschluss – 16A/ 400V CEE 300,00 €
Stromanschluss – 32A/ 400V CEE 400,00 €
Sondernutzungsgebühr 3,40 €/ m2
Zur Absicherung bei Verstößen des Standbetreibers/ Mieters gegen Regelungen der AGBs (insbesondere §§ 2 und 9) erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500,- €.
 
Notwenige Erlaubnisse
Für den Verkauf von Speisen oder Süßem ohne Reisegewerbe wird eine Handelslizenz benötigt.
Für den Betrieb von mehreren Ständen wird ab dem 2. Stand je eine Handelslizenz benötigt.
Für den Verkauf von Alkohol wird eine Gestattung benötigt.
Die Gebühren hierfür betragen:
_je Handelserlaubnis 21,00 €
_je Gestattung für eine natürliche Person 178,12 €
_je Gestattung für eine juristische Person 201,10 €
Je nach Vorabsprache muss der Antrag (wenn nötig) mit dieser Online-Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben hochgeladen werden.
Der zuständige Mitarbeiter des Bezirksamtes wird dann die Zahlungsaufforderung und später dann die Erlaubnis dem Antragstellenden direkt zusenden.
 
Sortimentsinformation
Der Verkauf von Getränken ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
Es gibt Sortimentsbindungen für die Bereiche: Bier, Wasser, Cola, Limonade. Diese werden im weiteren Verlauf der Anmeldung aufgeführt.
Für die Sortimente Bier, Wasser, Cola, Limonade und Likör gibt es Mindestbestellmengen, die über Horst Lehmann Getränke GmbH zu beziehen sind. Bestell-Details folgen im weiteren Verlauf der Anmeldung.
Veranstaltungssicherheit/ Feuerlöscher/ Flüssiggas/ Stromgeneratoren (nicht erlaubt)

In jedem Stand muss ein Feuerlöscher der Brandklasse ABC 6 kg leicht zugänglich angebracht sein.
Stände mit heißen Fetten (Fritteuse, Fettbackgeräte, usw.) benötigen außerdem einen ABF-Brandlöscher 6 Liter.
Bei offenem Feuer (Holzkohlegrills) ist ein 10 Liter-Eimer mit Wasser zusätzlich bereitzustellen.
Die Zulassung von Ständen mit Betrieb von Flüssiggasanlagen wir nur erteilt, bei Vorlage eines aktuell gültigen Prüfprotokolls gem. DGUV Regel 110-010 zum Zeitpunkt der Anmeldungseinreichung.

Der Betrieb von Stromgeneratoren aller Art ist nicht erlaubt!