Ketering – Event-Management

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2025-07, Anmeldung Rave The Planet

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Schritt 1 von 4

25%
Online-Anmeldung für das Betreiben eines Gastronomie-Standes, anlässlich der Kundgebung „Rave The Planet 2025 – Our Future Is Now“
Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und der rave the planet gGmbH kommt dann zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Rechnung übersandt wird.
 
Veranstaltungsinformation

„Für Frieden und die Zukunft der elektronischen Musik- und Clubkultur“

Die Rave The Planet Parade ist mehr als nur eine Demonstration – sie ist ein kraftvolles Zeichen für Frieden, Liebe und Zusammenhalt. In der Tradition der legendären Berliner Loveparade wird sich dafür eingesetzt, die Werte der Technokultur zu bewahren und zu fördern. Seit der Gründung als gemeinnützige Organisation (rave the planet gGmbH) im Jahr 2019 wird das Ziel verfolgt, die ursprüngliche Energie und den Spirit der Berliner Loveparade weiterzutragen und gleichzeitig auf wichtige gesellschaftliche und politische Themen aufmerksam zu machen. Mit der jährlich stattfindenden Demonstration sollen zentrale politische Forderungen in den Vordergrund gestellt werden, um die Zukunft der elektronischen Musik- und Clubkultur zu sichern und zu stärken.

Das Motto lautet „OUR FUTURE IS NOW“.

Die Standflächen orientieren sich an der jeweilig festgelegten Route und einer entsprechenden Wagenaufstellung, die im folgenden beschrieben wird:
Entlang der Paradenstrecke auf der Straße des 17. Juni, gleichzeitiger Start ab 14:00 Uhr (Rundkurs) Großer Stern – Straße des 17. Juni – Platz des 18. März – Straße des 17. Juni – Großer Stern – Straße des 17. Juni – Platz des 18. März – Straße des 17. Juni usw.

Rave The Planet wird als angemeldete Versammlung von der rave the planet gGmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Matthias Roeingh (Dr. Motte) und Tim Zeiß, durchgeführt. Die Exklusivrechte für die Vergabe von Stand- (Verkaufs-) plätzen wurde an die KETERING GmbH vergeben.
 
Öffnungs- und Verkaufszeit
Samstag, den 12. Juli von 13:00 bis 22:00 Uhr (Kundgebungsende)
Es ist verboten, nach 22:00 Uhr weiterzuverkaufen!
Bei Kundgebungsabruch ist der Verkauf sofort einzustellen!
 
Preisinformation/ Standmieten
Die Preise beinhalten den Kostenanteil der Standbetreiber für den Sanitätsdienst, Security und Abfallentsorgung der Kundgebung, sowie die Kosten der Sondernutzungsgebühren und Personaltoiletten für die Stände.
Verkauf von Bier, AfG 3.400,00 €
Verkauf von Cocktails (kein AfG-Verkauf) 3.200,00 €
Verkauf von Speisen ohne Getränke 1.400,00 €
Verkauf von Street Food ohne Getränke 700,00 €
Verkauf von Süßem (Crêpes, Waffeln, Eis,…) 600,00 €
Stromanschluss – Schuko-Anschluss- 230V 200,00 €
Stromanschluss – 16A/ 400V CEE 300,00 €
Stromanschluss – 32A/ 400V CEE 400,00 €
Sondernutzungsgebühr 3,40 €/ m2
Zur Absicherung bei Verstößen des Standbetreibers/ Mieters gegen Regelungen der AGBs (insbesondere §§ 2 und 9) erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500,- €.
 
Notwenige Erlaubnisse
Für den Verkauf von Speisen oder Süßem ohne Reisegewerbe wird eine Handelslizenz benötigt.
Für den Betrieb von mehreren Ständen wird ab dem 2. Stand je eine Handelslizenz benötigt.
Für den Verkauf von Alkohol wird eine Gestattung benötigt.
Die Gebühren hierfür betragen:
_je Handelserlaubnis 21,00 €
_je Gestattung für eine natürliche Person 178,12 €
_je Gestattung für eine juristische Person 201,10 €
Je nach Vorabsprache muss der Antrag (wenn nötig) mit dieser Online-Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben hochgeladen werden.
Der zuständige Mitarbeiter des Bezirksamtes wird dann die Zahlungsaufforderung und später dann die Erlaubnis dem Antragstellenden direkt zusenden.
 
Sortimentsinformation
Der Verkauf von Getränken ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
Es gibt Sortimentsbindungen für die Bereiche: Bier, Wasser, Cola, Limonade. Diese werden im weiteren Verlauf der Anmeldung aufgeführt.
Für die Sortimente Bier, Wasser, Cola, Limonade und Likör gibt es Mindestbestellmengen, die über Horst Lehmann Getränke GmbH zu beziehen sind. Bestell-Details folgen im weiteren Verlauf der Anmeldung.
Veranstaltungssicherheit/ Feuerlöscher/ Flüssiggas/ Stromgeneratoren (nicht erlaubt)

In jedem Stand muss ein Feuerlöscher der Brandklasse ABC 6 kg leicht zugänglich angebracht sein.
Stände mit heißen Fetten (Fritteuse, Fettbackgeräte, usw.) benötigen außerdem einen ABF-Brandlöscher 6 Liter.
Bei offenem Feuer (Holzkohlegrills) ist ein 10 Liter-Eimer mit Wasser zusätzlich bereitzustellen.
Die Zulassung von Ständen mit Betrieb von Flüssiggasanlagen wir nur erteilt, bei Vorlage eines aktuell gültigen Prüfprotokolls gem. DGUV Regel 110-010 zum Zeitpunkt der Anmeldungseinreichung.

Der Betrieb von Stromgeneratoren aller Art ist nicht erlaubt!

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1. Firmendaten/ persönliche Daten

1.1 Adresseingabe

1.1.4 Name*
1.1.5 Anschrift*
1.1.6 E-Mail-Adresse*
Standname für Veröffentlichung in den sozialen Medien der Veranstalter:in/ Vermieter:in
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1.1.13.1 Geschäftsführung/ Vorstand*

1.2 Rechnungsadresse

1.2.1 Rechnungsadresse (falls vom Anmeldenden abweichend?
1.2.5 Name*
1.2.6 Anschrift*

1.3 Zustelladresse

1.3.1 Zustelladresse (falls von Anmeldeadresse abweichend)?
1.3.5 Name*
1.3.6 Anschrift*

1.4 Ansprechpartner:in vor Ort

1.4.1 Ansprechpartner:in abweichend von Anmelder:in?
1.4.3 Name*

2. Angaben zum Verkaufsstand/ Sortiment/ Bauart/ Größe

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2.1 Kategorien/ Verkaufssortiment/ Angebot

Für Bierstände besteht eine Sortimentsbindung, eine Bindung an eine Bezugsquelle und Mindestabnahmemengen. Für alle Getränke ist die Bezugsquelle die Horst Lehmann Getränke GmbH!

Sortimentsbindung:

Bier _Beck’s Bier vom Fass, à 50 Ltr. (Mindestabnahme pro Bierstand 24 Fässer)
Wasser _Spreequell Mineralwasser, 150 à 6 x 0,5 L PET (Mindestabnahme pro Bierstand 900 Flaschen = 1 Palette)
Cola und Limonaden _Sortimentsbindung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben
Schnäpse oder Liköre _Sortimentsbindung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben

Bezugsquelle:
Selbstabholung Zentrallager Potsdam oder Lieferung

Horst Lehmann Getränke GmbH
Trebbiner Straße 36
14480 Potsdam

Für Cocktailstände besteht eine Sortimentsbindung und eine Bindung an eine Bezugsquelle. Für alle Getränke ist die Bezugsquelle die Horst Lehmann Getränke GmbH!

Sortimentsbindung:
Cola und Säfte für Mischgetränke _Sortimentsbindung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben
Wasser _Sortimentsbindung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben
Schnäpse oder Liköre _Sortimentsbindung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben

Bezugsquelle:
Selbstabholung Zentrallager Potsdam oder Lieferung

Horst Lehmann Getränke GmbH
Trebbiner Straße 36
14480 Potsdam

Laut Berliner Gaststättengesetz ist für den Verkauf von Alkohol ein Antrag auf Gestattung zu stellen. Die hierfür zu entrichtende Gebühr ist in der Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig. Der Betrag wird nachstehend hier mit aufgeführt.

Die Gestattungsgebühren werden vom Bezirksamt Mitte direkt in Rechnung gestellt.

2.2 Bauart/ Größe/ Platzbedarf

ACHTUNG! Ausschließlich eigene Standbauweisen. Kein Standverleih.
ACHTUNG! Ausschließlich eigene Standbauweisen. Kein Standverleih.

Achtung! Zur Vermeidung von Schäden am Untergrund müssen unbedingt Bodenschutzplatten (mind. 50x50x3cm) unter den Rädern ausgelegt werden.

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2.3 Strom

Der Veranstalter stellt pro Standplatz 1 Stromanschluss (1 Steckdosenplatz) zur Verfügung. Die Stromentnahme ist verpflichtend! Das Betreiben von Generatoren ist verboten!

2.4 Trinkwasser

Der Veranstalter stellt kein Wassernetz und keine Anschlussmöglichkeit zur Verfügung

3. Kostenzusammenfassung

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Zur Absicherung bei Verstößen des Standbetreibers/ Mieters gegen Regelungen der AGBs (insbesondere §§ 2 und 9) erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500,- €.

4. Weitere notwendige Angaben

4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein. Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen. Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen. Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert. Die nachstehend notwendigen Feuerlöscher sind für schnelles Eingreifen gut sichtbar im Eingangsbereich des Standes/ Trucks/ Anhängers zu deponieren!

Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme am „Rave the Planet“ ist nur möglich, wenn unter Punkt 5.3.5 die Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät hochgeladen wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher Flüssiggasanlagen kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV (TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Gasanlage wird durch den Sachkundigen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft. Z.B. bei:

– Flüssiggasgeräte Fa. Steffen Ostmann, 10318 Berlin
– Kraft Gas, Niederlassung I: 14612 Falkensee, Niederlassung II: 10365 Berlin
– Propan Geppert, 12107 Berlin
– Gas&Go, 13599 Berlin
– Pruschke Flüssiggas, 16766 Kremmen

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Am Aufbautag (Samstag 12.07. in der Zeit von 12-14 Uhr) hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der betriebsbereiten Gasanlage nachzuweisen. Das Protokoll über die Prüfung der Flüssiggasanlage ist im Original vorzulegen!

 

Achtung, zur Vermeidung von Bränden durch Holzkohle oder offenem Feuer ist zusätzlich ein mindestens 10 Liter-Eimer, gefüllt mit Wasser bereitzustellen!

Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme ist nur möglich, wenn eine Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät vorgelegt wird!

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigten Person (nach BetrSichV, TRBS 1203) durchgeführt werden. Alle elektrischen Geräte (Ofen, Grills, Kühlschränke, Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Lichterketten, Wasserkocher, etc.) müssen durch den Sachkundigen nach DIN VDE 0701-0702 in verschiedenen Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) auf elektrische Sicherheit geprüft sein.

Prüfungen bei allen Elektro-Fachbetrieben, Dienstleistern für Veranstaltungstechnik oder direkt bei:

– Event- & Dienstleistungsservice Förster

Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

Am Aufbautag (Samstag 17.08. in der Zeit von 12-14 Uhr) hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachzuweisen (Prüfplakette). Das Protokoll über die Prüfung ist im Original vorzulegen!

Achtung! Bei einer gewerblichen Nutzung ist die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend (auch z.B. im Baumarkt gekaufte elektrische Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden!)

4.2 AGBs

4.2.1 AGBs der Veranstalter:in*

5. Notwendige Belege und Downloads

5.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte

Sie benötigen für die Standzulassung folgende Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte/ Kopien

5.2 Downloads (herunterladen) – Formulare und Bestellscheine

Code of Conduct
Antragsformular GastG-Gestattung
Der aktuelle Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (Stand 2024)
Für Ihre individuelle Bestellung finden Sie hier ein umfangreiches Sortiment an nachhaltigem Palmblatt-Geschirr und Besteck: Leef-Produkte bei Doppelpack
Für Ihre individuelle Bestellung finden Sie hier ein umfangreiches Sortiment an nachhaltigem Geschirr, Besteck und Takeaway-Verpackungen: Lieferbird.com

5.3 Uploads (hochladen)

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                6. Bank-Kontodaten

                Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
                6.4 Adresse der Bank (nur wenn für die Überweisung ins Ausland erforderlich)

                7. Sonstiges

                8. Unterschrift

                TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
                Keine Teilnahme ohne Strom-Prüfung (nach DGUV Vorschrift 3)*
                Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Vorschrift 3 (Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) die Teilnahme versagt.
                Keine Teilnahme ohne Gas-Prüfung (nach DGUV Regel 110-010)*
                Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Regel 110-010 (gewerbliche Verwendung von Flüssiggasanlagen) die Teilnahme versagt.

                Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr

                Vor Veranstaltungsbeginn wird die Berliner Feuerwehr eine Brandschutzkontrolle durchführen!

                Der/ die Vertragspartner:in hat dafür zu sorgen, dass zur Abnahme ein/e Standverantwortliche/r persönlich vor Ort am Stand den ordnungsgemäßen Zustand aller Geräte (Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Flüssiggasanlagen) nachweist und die notwendigen Prüfberichte nach DGUV im Original vorlegen kann. Die geprüften Feuerlöscher (!!! 6 kg !!!) der jeweils nötigen Brandklasse sind griff- und einsatzbereit vorzuzeigen.

                Bei Beanstandungen und festgestellten Mängeln durch die Berliner Feuerwehr, darf der Stand nicht geöffnet werden!

                Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr*
                Merkblatt – Hygienische Anforderungen*
                Code of Conduct (Verhaltenskodex)*
                Das unterschriebene Formular des „Code of Conduct“ habe ich unter Punkt 5.3.1 hochgeladen
                Bestelldaten Getränkelieferant*
                Einverständniserklärung zur Verwendung von Film- und Fotomaterial*
                Mit der nachfolgenden Unterschrift stimme ich zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse (Website und/oder E-Mail) auf der Website des Veranstalters erscheinen.
                Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation durch Ketering GmbH/ rave the planet gGmbH für Rave the Planet genutzt werden darf.
                Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, Max. Dateigröße: 128 MB.
                Clear Signature

                Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihren ausgefüllten Vertrag als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.

                KETERING
                Veranstaltungs-GmbH

                Frankfurter Allee 15
                (Zugang und Pakete nur über Liebigstraße)
                10247 Berlin

                tel. +49 30 443 10 737
                fax. +49 30 257 48 550
                info@ketering.de

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