Ketering – Event-Management

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2025-06, Anmeldung KdK-Straßenfest – Kunsthandwerk

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Schritt 1 von 4

25%
Online-Anmeldung für das Betreiben eines Kunsthandwerk-Standes, anlässlich des Karneval der Kulturen 2025 – Straßenfest
Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und der Veranstalter:in/ Vermieter:in kommt dann zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Buchungsbestätigung erteilt oder eine Rechnung übersandt wird.
Veranstaltungsinformation
STRASSENFEST zum „KARNEVAL DER KULTUREN 2025“
in Berlin-Kreuzberg (Zossener Straße, Blücherstraße, Blücherplatz, Waterloo-Ufer, südliche Gitschiner Straße) vom 06. bis 09. Juni
 
Preiskategorien, (zzgl. 19% Mehrwertsteuer) für 4 Tage, pro laufendem Meter:
Kunsthandwerk, eigene Produktion (Inland) mit Nachweis 168,00 €
Kunsthandwerk, industriell oder importiert 205,00 €
Waren/Handelswaren aller Art 294,00 €
Stand sozialer Einrichtungen (kein Verkauf, max. Standbreite 3m) 0,00 €
Promotionstand Preis auf Anfrage
Standbreiten über 4m nur nach Absprache!
Aufbauzeiten:
Donnerstag, 05. Juni *ab 16.00 Uhr
Freitag, 06. Juni ab 07.00 Uhr
*(nur nach Absprache bei Standbreiten >5m)
Befahrzeiten:
Freitag, 06. Juni Einfahrt bis 15.00 Uhr (keine Fahrzeuge und Fahrverkehr ab 15.30 Uhr)
Samstag, 07. Juni Einfahrt bis 11.00 Uhr (keine Fahrzeuge und Fahrverkehr ab 11.30 Uhr)
Sonntag, 08. Juni Einfahrt bis 11.00 Uhr (keine Fahrzeuge und Fahrverkehr ab 11.30 Uhr)
Montag, 09. Juni Einfahrt bis 11.00 Uhr (keine Fahrzeuge und Fahrverkehr ab 11.30 Uhr)
Abbau- und Befahrungszeiten:
Montag, 09. Juni ab 20.00 Uhr (Fahrverkehr ab ca. 20.30 Uhr)
Dienstag, 10. Juni Abbau bis 02.00 Uhr
Öffnungs-(Verkaufs-) zeiten:
Freitag, 06. Juni 16.00 bis 23.00 Uhr
Samstag, 07. Juni 12.00 bis 23.00 Uhr
Sonntag, 08. Juni 12.00 bis 23.00 Uhr
Montag, 09. Juni 12.00 bis 19.00 Uhr
Strombedarf/- preis:
pro kW für 4 Tage 80,00 €
Wasserbedarf/- preis:
pro Anschluss/ Entnahme für 4 Tage 175,00 €
Bedarf an Leihständen:
Pagodenzelt, weiß, mit Holzfußboden (3m x 3m), pro Stück, für 4 Tage 380,00 €
Marktstand, weiß, Metallgestell, 3-seitig geschlossen (3m x 3m) pro Stück, für 4 Tage 210,00 €

Hinweise:

Der/ die Mieter:in ist nicht berechtigt, die vereinbarte Standmietfläche Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Der Vertrag ist während der Veranstaltung vor Ort für den Kontrollfall bei sich zu führen. Des Weiteren verpflichtet sich der/ die Mieter:in zur Anbringung eines Inhaber:innenschildes. Der/ die Mieter:in verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, nur das vertraglich vereinbarte Sortiment anzubieten.

Aufbau, Abbau, Belieferung
Der Aufbau, Abbau sowie das Befahren des Geländes ist während der Veranstaltungszeit verboten und nur in den angegeben Zeitfenstern möglich.

Standbetrieb
Die einzigartige Atmosphäre dieses Festes soll weiterentwickelt werden. Deshalb fordern wir Sie auf, Ihren Stand mit viel Liebe bunt und originell zu gestalten! Nicht gestattet ist das Aufstellen von Gartenpavillons, Partyzelten und Tapeziertischen. Das Benutzen von einfarbigen Marktschirmen ist nur nach vorheriger Abstimmung erlaubt.

Das Abspielen oder Darbieten von Musik ist generell ausdrücklich untersagt. Dies ist den Bühnen und Music Corners vorbehalten. Standbetreiber:innen, die sich nicht an diese Auflage halten, erhalten die nachfolgend vereinbarte Kaution in Höhe von 500,00 € nicht zurück, die in dem Fall als vereinbarte und dann fällige Vertragsstrafe bei der Veranstalter:in verbleibt, und werden für drei Jahre von der Teilnahme am Straßenfest ausgeschlossen (siehe auch Artikel 2 der AGBs).

Standplatznummern
Jede Standbetreiber:in/Teilnehmer:in erhält neben der Rechnungsnummer auch eine (von der Rechnungsnummer unabhängige) Standplatznummer. Diese wird mit dem Einfahrtschein und dem Standschild nach Bezahlung der Rechnung mitgeteilt. Diese Standplatznummer wird innerhalb der Standplatzmarkierung vor Ort zu finden sein.

Tiefe der Stände/ Aufsteller/ Stehtische
Die mögliche Gesamttiefe der Stände, inklusive aller (auch fliegender) Aufbauten ist vom jeweiligen Standort abhängig und wird vor Ort durch eine Markierungslinie deutlich vorgegeben. Bei Standorten auf dem Bürgersteig bildet der Bordstein (wenn nicht anders vereinbart) die Vorderkante des Standes. Über diese Markierungslinie oder den Bordstein hinaus darf es zu keiner Zeit Aufbauten oder Nutzungen, gleich welcher Art, durch die Standbetreiber:in/ Mieter:in geben. Dies bedeutet beispielsweise für die Blücherstraße am Mittelstreifen und am Waterloo-Ufer (kanalseitig), dass die maximale Standtiefe, inklusive aller Aufbauten nur 3m betragen darf. Zuwiderhandlungen vor Ort werden den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.

Strom/ Wasser
Der/ die Standbetreiber:in verpflichtet sich mit der Unterschrift, folgende Utensilien mitzubringen, sofern Strom-/ Wasserbedarf angemeldet wurde:
1. Zuleitung Wasser: Wasserschlauch, 50m, mit ¾ Zoll-Gewinde-Anschluss (GEKA), KTW/ DVGW W270, lebensmittelecht
2. Ableitung Wasser: Abwasserschlauch, 50m
3. Stromversorgung: Verlängerungskabel, für Außen geeignet (outdoor) 50m

Haftpflichtversicherung
Jede/ r Standbetreiber:in ist verpflichtet, für den selbst zu verantwortenden Schadenfall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese vor Ort zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Veranstaltungssicherheit
Der/ die Standbetreiber:in verpflichtet sich mit der Unterschrift am Stand einen geprüften ABC-Brandlöscher (6 kg) bereit zu halten und bei Betreiben von Fritteusen/ Woks/ Fettbackgeräten, Flüssiggasanlagen, Holzkohlegrills oder offenem Feuer zusätzlich einen entsprechenden Brandlöscher bereit zu halten (z.B. ABF-Fettbrandlöscher). Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert.

Ordnung, Sauberkeit, Müll
Der/ die Mieter:in stellt in unmittelbarer Nähe des Standplatzes geeignete Abfallbehälter auf und ist für deren regelmäßige Entleerung bzw. die Reinigung der angrenzenden Flächen verantwortlich.
Für jeden Teilnehmenden gibt es in unmittelbarer Nähe der Standflächen ein Müllzentrum, in welches der anfallende Verpackungsmüll, getrennt nach Werkstoffen, entsorgt werden muss. In den Müllzentren befinden sich Behälter für Pappe und Papier, für Flaschen und Gläser, für Plastikmüll sowie eine Restmülltonne. Diese Behälter werden einmal pro Tag geleert. Sie erkennen auf Ihrem Plan die Müllzentren an einem blauen M | Müll. Außerdem werden an den Ständen gelbe Müllsäcke für Plastikmüll und blaue Müllsäcke für Pappe und Papier verteilt, welche Sie zur Vorsortierung nutzen können.

Nachhaltigkeit
Der Karneval der Kulturen hat sich die Aufgabe gestellt, die Planung und Durchführung des Straßenfestes und des Straßenumzugs so umweltgerecht wie möglich zu gestalten. Um die gesteckten Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen, wird auch dieses Jahr das Gebot der Nutzung von Mehrweggeschirr bzw. Palmblattgeschirr ausnahmslos für alle Händler:innen und alle Arten von Lebensmitteln durchgesetzt. Lesen Sie bitte dazu die angehangenen Zusatzinformationen!

Bei Bedarf an Mehrwegbechern/ -geschirr nutzen Sie z.B. die Fa. Cup Concept oder andere.
Bei Bedarf an Palmblattgeschirr/ Holzbesteck nutzen Sie ausschließlich die Produkte der Fa. Leef.

Alle PET-Flaschen und nach Absprache verkauften Glasflaschen auf dem Fest müssen bepfandet werden. Es dürfen keine Einwegtrinkröhrchen aus Plastik verwendet werden.

Sonstiges
Zur Absicherung von Verstößen der Standbetreiber:in/ Mieter:in gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der AGBs, sowie bei Verschmutzung oder Beschädigung von Leihständen und Pagodenzelten erhebt die Veranstalter:in eine Kaution von 500,00 €. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben in Artikel 2 (Verbot der Musik-/ Sprachverstärkung mit eigener Lautsprecheranlage), des Artikels 11 (Mehrwegbecher, Palmblattgeschirr und Holzbestecke) oder des Artikel 12 (Gebot der ordentlichen Standreinigung und Müllentsorgung) verbleibt diese Kaution in voller Höhe von 500,00 € als vereinbarte und dann fällige Vertragsstrafe bei der Veranstalter:in.

Für den Fall, dass die Standbetreiber:in/ Mieter:in gegen gleich mehrere Auflagen/ Artikel 2, 11 und 12 der AGBs verstößt, kann die Veranstalter:in für die Verstöße gegen jeden dieser drei Artikel die Vertragsstrafe von 500,00 €, also bis zu maximal 1.500,00 € insgesamt, von der Standbetreiber:in/ Mieter:in fordern, auf die dann die Kaution zu verrechnen ist.

Im Fall des Nichtverstoßes gegen die Auflagen der drei Artikel wird die Kaution spätestens 14 Tage nach dem Ende des Festes an die Standbetreiber:in/ Mieter:in zurückgezahlt.

Veranstalter:in des Straßenfestes zum Karneval der Kulturen ist Piranha Arts AG.
KETERING GmbH ist mit der Vermietung der Standplätze und der Betreuung der Händler:innen/ Teilnehmer:innen beauftragt. Im Anschluss an diese Anmeldung erfolgt die Prüfung der gemachten Angaben und im Zulassungsfall die Rechnungsstellung im Namen der Veranstalter:in.

Mit der Unterschrift nimmt der/ die Mieter:in zur Kenntnis, dass, für den Fall, dass der Karneval der Kulturen-Straßenfest aus Gründen nicht stattfinden kann, die Piranha Arts AG nicht zu verantworten hat, Ketering GmbH keine Haftung für Aufwände der Mieter:in übernimmt. In diesem Fall wird die vereinbarte Standmietzahlung in voller Höhe fällig.

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1. Firmendaten/ persönliche Daten

1.1 Adresseingabe

1.1.4 Name*
1.1.5 Anschrift*
1.1.6 E-Mail-Adresse*
Standname für die Veröffentlichung in den sozialen Medien der Veranstalter:in/ Vermieter:in
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Platzhalter – Geschäftsführung/ Vorstand
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1.2 Rechnungsadresse

1.2.1 Rechnungsadresse (falls vom Anmeldenden abweichend?
1.2.5 Name*
1.2.6 Anschrift*

1.3 Zustelladresse

1.3.1 Zustelladresse (falls von Anmeldeadresse abweichend)?
1.3.5 Name*
1.3.6 Anschrift*

1.4 Ansprechpartner:in vor Ort

1.4.1 Ansprechpartner:in abweichend von Anmelder:in?
1.4.3 Name*

2. Angaben zum Standplatz/ Verkaufsstand

2.1 Kategorien/ Verkaufssortiment/ Angebot

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Ziehe Dateien hier her oder
Max. Dateigröße: 128 MB.
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    2.2 Bauart/ Größe/ Platzbedarf

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    Der Betrieb von Grills ist innerhalb der Pagoden nicht gestattet! Nutzen Sie hierfür die Option „Zusätzlicher Platzbedarf“ unter Punkt 2.2.2.5 bzw. 2.2.3.2.
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    Bitte geben Sie zusätzlichen Platzbedarf für Displays, Kleiderstangen, Hutständer, etc. an.
    Bitte angeben, wofür der zusätzliche Platzbedarf genutzt werden soll und ob links oder rechts des Stands (Vorderansicht)!
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    Bitte geben Sie zusätzlichen Platzbedarf für Displays, Kleiderstangen, Hutständer, etc. an.

    Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen (Feuerwehrdurchfahrten) können Standtiefen von mehr als 3 m nicht pauschal gewährt werden und sind vom jeweiligen Standplatz abhängig!

    Bitte angeben, wofür der zusätzliche Platzbedarf genutzt werden soll und ob vor oder hinter dem Stand!
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    Bitte die Breite der Sitzfläche für Gäste angeben. Sitzmobilar ist mitzubringen!

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    Pro laufenden Meter 55,00 € für 4 Tage. Sitzfläche ist für jeden Gastronomiestand verpflichtend. Min. 1m bis max. 4m. Die max. Tiefe beträgt, abhängig vom Standort, 3m-4m.
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    2.3 Strom

    Bitte Anzahl der Anschlüsse und Stromanschlussart angeben!

    Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!
    Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!
    Wenn nicht zutreffend, bitte „0“ auswählen!

    Strombedarf und Stromkosten

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    2.4 Trinkwasser

    Bei Bedarf bitte Anzahl der Wasseranschlüsse angeben!

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    Festwasseranschluss

    3. Kostenzusammenfassung

    Diese Summe dient der Orientierung. Es kann zu Abweichungen bei Strom- und Standplatzberechnungen kommen. Sonderregelungen, wie bsplw. bei Strom über 10kW, sind noch nicht berücksichtigt.
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    Keine Kautionszahlung nötig
    Zur Absicherung von Verstößen des Standbetreibers/ Mieters gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie bei Verschmutzung oder Beschädigung von Leihständen und Pagodenzelten erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500 €.

    4. Weitere notwendige Angaben

    4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

    Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein. Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen. Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen. Die nachstehend notwendigen Feuerlöscher sind für schnelles Eingreifen gut sichtbar im Eingangsbereich des Standes zu deponieren!
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    Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3

    Achtung, eine Bearbeitung dieser Anmeldung und somit die Teilnahme am „Karneval der Kulturen“ ist nur möglich, wenn unter Punkt 5.3.1 die Kopie der Prüfbescheinigung mit erkennbarer Zuordnung zum geprüften Gerät hochgeladen wird!

    Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann bei jedem Fachbetrieb durch eine zur Prüfung befähigten Person (nach BetrSichV, TRBS 1203) durchgeführt werden. Alle elektrischen Geräte (Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Lichterketten, Wasserkocher, etc.) müssen durch den Sachkundigen nach DIN VDE 0701-0702 in verschiedenen Einzelprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) auf elektrische Sicherheit geprüft sein.

    Prüfungen bei allen Elektro-Fachbetrieben, Dienstleistern für Veranstaltungstechnik oder direkt bei:

    – Event- & Dienstleistungsservice Förster

    Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin vereinbaren!

    Am Aufbautag (Donnerstag 05.06. in der Zeit von 20-22 Uhr) hat der Standverantwortliche persönlich vor Ort den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachzuweisen (Prüfplakette). Das Protokoll über die Prüfung der ist im Original vorzulegen!

    Achtung! Bei einer gewerblichen Nutzung ist die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend (auch z.B. im Baumarkt gekaufte elektrische Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden!)

    4.2 AGBs

    4.2.1 AGBs der Veranstalter:in*
    4.2.2 AGBs zum Mieten des Leihstandes/ einer Pagode*
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    Platzhalter – AGBs Cup Concept

    5. Notwendige Belege und Downloads

    5.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte

    Sie benötigen für die Standzulassung folgende Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte
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    5.2 Downloads (herunterladen) – Formulare und Bestellscheine

    Folgende notwendige Antrags-/ Bestellformulare sind hier zum Herunterladen aufgelistet
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    Mit Abgabe des Angebots ist die Unterzeichnung des folgenden Formulars erforderlich. Bitte nach Ausfüllen wieder hochladen:
    GastG-Gestattung-Antrag
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    Der aktuelle Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (Stand 2024)
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    Für Ihre individuelle Geschirrbestellung finden Sie hier ein umfangreiches Palmblatt-Sortiment:
    Leef-Produkte bei Doppelpack
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    Für Ihre individuelle Becherbestellung finden Sie hier die Bestellliste zum Karneval der Kulturen:
    Bestellliste Cup Concept

    5.3 Uploads (hochladen)

    Laden Sie hier Anträge/ Bestellscheine/ Bescheinigungen/ Prüfberichte hoch
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                  6. Bank-Kontodaten

                  Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
                  6.4 Adresse der Bank (nur wenn für die Überweisung ins Ausland erforderlich)

                  7. Sonstiges

                  Diese Summe dient der Orientierung. Es kann zu Abweichungen bei Strom- und Standplatzberechnungen kommen. Sonderregelungen bei Strom über 10kW sind noch nicht berücksichtigt.

                  8. Unterschrift

                  TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
                  Keine Teilnahme ohne Strom-Prüfung (nach DGUV Verordnung 3)*
                  Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Vorschrift 3 (Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) die Teilnahme am „Karneval der Kulturen“ versagt.
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                  Platzhalter – Keine Teilnahme ohne Gas-Prüfung (nach DGUV Regel 110-010)
                  Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen für die Veranstaltungssicherheit wird Standbetreiber:innen ohne die notwendige Bescheinigung nach DGUV Regel 110-010 (gewerbliche Verwendung von Flüssiggasanlagen) die Teilnahme am „Karneval der Kulturen“ versagt.

                  Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr

                  Vor Veranstaltungsbeginn wird die Berliner Feuerwehr eine Brandschutzkontrolle durchführen!

                  Der/ die Vertragspartner:in hat dafür zu sorgen, dass zur Abnahme ein/e Standverantwortliche/r persönlich vor Ort am Stand den ordnungsgemäßen Zustand aller Geräte (Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Flüssiggasanlagen) nachweist und die notwendigen Prüfberichte nach DGUV im Original vorlegen kann. Die geprüften Feuerlöscher (!!! 6 kg !!!) der jeweils nötigen Brandklasse sind griff- und einsatzbereit vorzuzeigen.

                  Bei Beanstandungen und festgestellten Mängeln durch die Berliner Feuerwehr, darf der Stand nicht geöffnet werden!

                  Brandschutzkontrolle der Berliner Feuerwehr*
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                  Platzhalter – Merkblatt – Hygienische Anforderungen
                  Einverständniserklärung zur Verwendung von Film- und Fotomaterial*
                  Mit der nachfolgenden Unterschrift stimme ich zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse (Website und/oder E-Mail) auf der Website und in der App des Karnevals der Kulturen erscheinen. Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation durch Piranha Arts für den Karneval der Kulturen genutzt werden darf.
                  Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, gif, png, Max. Dateigröße: 128 MB.
                  Clear Signature

                  Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihre ausgefüllte Online-Anmeldung als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.

                  KETERING
                  Veranstaltungs-GmbH

                  Frankfurter Allee 15
                  (Zugang und Pakete nur über Liebigstraße)
                  10247 Berlin

                  tel. +49 30 443 10 737
                  fax. +49 30 257 48 550
                  info@ketering.de

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