Der Mieter ist nicht berechtigt, die vereinbarte Standmietfläche Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Er hat diesen Vertrag während der Veranstaltung vor Ort für den Kontrollfall bei sich zu führen. Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter zur Anbringung eines Inhaberschildes. Der Mieter verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, nur das vertraglich vereinbarte Sortiment anzubieten.
Der Mieter ist verpflichtet, einen für die entsprechende Brandklasse notwendigen Feuerlöscher griffbereit vor Ort zu haben.
Das Mitbringen, Auf- und Abbauen des Verkaufsstandes sowie die Reinigung des Standplatzes übernimmt der Mieter selbst. Der rückstandsfreie Abbau (auch der Abbau etwaiger Leihstände) muss unbedingt nach Beendigung der Verkaufszeit erfolgen. Zeitgleich beginnt die Reinigung des Umzugsgeländes durch die Firma ALBA. Bei der Endreinigung der Umzugsstrecke anfallender Sperrmüll (Tische, Bänke, Kühlschränke, Grills, Töpfe, Fußbodenbeläge, Ölbehälter etc.), werden durch den Veranstalter kostenpflichtig entsorgt und dem Standplatzmieter in Rechnung gestellt.
Für den vereinbarten Verkauf von Alkohol ist es notwendig, den Antrag auf Gestattung auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte fügen Sie den ausgefüllten Antrag (Punkt 6.2.1) dieser Veranstaltungsanmeldung bei!
Für die Erteilung der Gestattung für den Verkauf von Alkohol wird bei der wiederholten Teilnahme an der Veranstaltung der Nachweis der Gaststättenunterrichtung bei der IHK benötigt. Ohne diesen Nachweis (oder eine gebührenpflichtige Befreiungsurkunde) wird das Ordnungsamt keine Gestattung erteilen (auch wenn vorab die Gebühr mit der Rechnung bezahlt wurde).
Der Straßenverkauf von Lebensmitteln (Getränke und Speisen) ist an genaue Auflagen der Lebensmittelaufsicht gebunden, deren Einhaltung durch den Vermieter und durch das Amt entsprechend überprüft wird.
Alle Mieter, die Speisen verkaufen oder die Ausgabe von Speisen beabsichtigen, gehen hiermit die Verpflichtung ein, diese auf Mehrwegleihgeschirr oder „essbaren Schalen“ anzurichten und dazu Metall- oder Holzbesteck zu reichen. Die Ausgabe von Einweggeschirr und -besteck wird die Schließung des Standes zur Folge haben.
Der Mieter verpflichtet sich, eine Spülmöglichkeit am Stand einzurichten, die den Auflagen des Lebensmittelaufsichtsamtes genügt. Alle Mieter, die Getränke verkaufen oder ausgeben, gehen hiermit folgende Verpflichtung ein: Alle Getränke werden nur aus Mehrwegbechern der Firma Cup Concept ausgegeben. Die Ausgabe von Getränken in Dosen oder (Einweg-) Flaschen ist untersagt. Alle Getränke werden nur aus Mehrwegbechern der Firma Cup Concept ausgegeben. Jeder Standbetreiber organisiert seinen Bedarf an Mietbechern, die Liefer- und Abholmodalitäten mit der Firma Cup Concept selbst. Die Abgabe von Glasflaschen (auch Bierflaschen) ist verboten. Auf alle ausgegebenen Getränke wird einheitlich ein Becherpfand von 1,00€ pro Mehrwegbecher erhoben und preislich ausgewiesen. Die Rücknahme der Pfandbecher, auch der, anderer Stände, erfolgt gegen die Rückerstattung von ebenfalls 1,00€ pro Becher.
Bemerkungen zum Pfandsystem: Zum 17. Mal wird in diesem Jahr ein gästefreundliches Becherpfandsystem auf dem Umzug zum Karneval der Kulturen installiert. Den Gästen, die ihren Standort ändern wollen, soll die Entscheidung leichter gemacht werden, ein Getränk mit auf den Weg zu nehmen und an einem anderen Verkaufsstand den Becher zurückzugeben. Da dieses System nur erfolgreich funktioniert, wenn sich alle Getränkeanbieter daran beteiligen, ist dies Bedingung für die Teilnahme. Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses System nimmt der Standbetreiber mit seiner Unterschrift die Schließung des Standes in Kauf.
Für das Mieten von Mehrwegbechern wenden Sie sich bitte ausschließlich an: Fa. Cup Concept (siehe Bestellformular unter Punkt 6.2.3)
Die Kaution in Höhe von 250,00 Euro dient der Absicherung der Einhaltung des Mehrwegsystems und der ordnungsgemäßen Übergabe des Standplatzes nach der Veranstaltung. Insbesondere werden damit Verstöße gegen das Verbot des Verkaufes von Dosen und Flaschen und den Verkauf von Getränken aus Bechern, welche nicht bei der Firma Cup Concept ausgeliehen wurden, geahndet. Bei festgestellten Verstößen (Fotobeweis, Bestelllisten Cup Concept, etc.) verbleibt die gezahlte Kaution in voller Höhe als vereinbarte Vertragsstrafe beim Vermieter.
Die Kaution wird bei Nichtverstoß bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsdatum zurückgezahlt.
Um an der Veranstaltung teilzunehmen ist es erforderlich, die nachstehende Online-Anmeldung bis zum 25.03.2023 ausgefüllt und unterschrieben uns zugesandt zu haben.
Mit der Unterschrift erkläre ich, der Mieter, die vertraglichen Vereinbarungen zu akzeptieren und wirtschaftlich zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes in der Lage zu sein.
Veranstalter des Straßenumzuges zum Karneval der Kulturen ist Piranha Arts AG. KETERING GmbH ist mit der Vermietung der Standplätze und der Betreuung der Händler/Teilnehmer beauftragt. Im Anschluss an diese Anmeldung erfolgt die Prüfung der gemachten Angaben und im Zulassungsfall die Rechnungsstellung im Namen der KETERING GmbH.
Mit der Unterschrift nimmt der Mieter zur Kenntnis, dass, für den Fall, dass der Karneval der Kulturen-Straßenumzug aus Gründen nicht stattfinden kann, die Piranha Arts AG nicht zu verantworten hat, Ketering keine Haftung für Aufwände des Mieters übernimmt. In diesem Fall wird die vereinbarte Standmietzahlung in voller Höhe fällig. Sie wird dann nach dem 13. Juni 2023 anteilig zurücküberwiesen.
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