Hinweise:
Die Mieter:in ist nicht berechtigt, die vereinbarte Standmietfläche Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Sie hat diesen Vertrag während der Veranstaltung vor Ort für den Kontrollfall bei sich zu führen. Des Weiteren verpflichtet sich die Mieter:in zur Anbringung eines Inhaber:innenschildes. Die Mieter:in verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, nur das vertraglich vereinbarte Sortiment anzubieten.
Aufbau, Abbau, Belieferung Der Aufbau, Abbau sowie das Befahren des Geländes ist während der Veranstaltungszeit verboten und nur in den angegeben Zeitfenstern möglich.
Ordnung, Sauberkeit, Müll Die Mieter:in stellt in unmittelbarer Nähe seines Standplatzes geeignete Abfallbehälter auf. Sie ist für deren regelmäßige Entleerung und die Reinigung angrenzenden Flächen verantwortlich.
Veranstaltungssicherheit Die Mieter:in ist verpflichtet, einen für die entsprechende Brandklasse notwendigen Feuerlöscher griffbereit vor Ort zu haben.
Musik/ Beschallung Das Abspielen von individueller Musik ist an jedem Stand verboten. Dies ist den Bühnen und Music Corners vorbehalten.
Haftpflichtversicherung Jede Standbetreiber:in ist verpflichtet, für den selbst zu verantwortenden Schadenfall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese vor Ort zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Standplatznummern Jede Standbetreiber:in/Teilnehmer:in erhält neben der Rechnungsnummer auch eine (von der Rechnungsnummer unabhängige) Standplatznummer. Diese wird mit dem Einfahrtschein und dem Standschild nach Bezahlung der Rechnung mitgeteilt. Diese Standplatznummer wird innerhalb der Standplatzmarkierung vor Ort zu finden sein.
Tiefe der Stände/ Aufsteller u.ä./ Stehtische Die mögliche Gesamttiefe der Stände, inklusive aller (auch fliegender) Aufbauten ist vom jeweiligen Standort abhängig und wird vor Ort durch eine Markierungslinie deutlich vorgegeben. Bei Standorten auf dem Bürgersteig bildet der Bordstein (wenn nicht anders vereinbart) die Vorderkante des Standes. Über diese Markierungslinie oder den Bordstein hinaus darf es zu keiner Zeit Aufbauten oder Nutzungen, gleich welcher Art, durch die Standbetreiber:in/ Mieter:in geben. Dies bedeutet beispielsweise für die Blücherstraße am Mittelstreifen und am Waterloo-Ufer (kanalseitig), dass die maximale Standtiefe, inklusive aller Aufbauten nur 3m betragen darf. Zuwiderhandlungen vor Ort werden den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.
Der Karneval der Kulturen hat sich die Aufgabe gestellt, die Planung und Durchführung des Straßenfestes und des Straßenumzugs so umweltgerecht wie möglich zu gestalten. Um die gesteckten Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen, wird auch dieses Jahr das Gebot der Nutzung von Mehrweggeschirr bzw. Palmblattgeschirr ausnahmslos für alle Händler und alle Arten von Lebensmitteln durchgesetzt. Lesen Sie bitte dazu die angehangenen Zusatzinformationen!
Alle PET-Flaschen und nach Absprache verkauften Glasflaschen auf dem Fest müssen bepfandet werden. Es dürfen keine Einwegtrinkröhrchen aus Plastik verwendet werden.
Die einzigartige Atmosphäre dieses Festes soll weiterentwickelt werden. Deshalb fordern wir Sie auf, Ihren Stand mit viel Liebe bunt und originell zu gestalten! Nicht gestattet ist das Aufstellen von Gartenpavillons, Partyzelten und Tapeziertischen. Das Benutzen von einfarbigen Marktschirmen ist nur nach vorheriger Abstimmung erlaubt.
Das Abspielen oder Darbieten von Musik ist generell ausdrücklich untersagt. Standbetreiber:innen, die sich nicht an diese Auflage halten, erhalten die nachfolgend vereinbarte Kaution in Höhe von 500,00 € nicht zurück, die in dem Fall als vereinbarte und dann fällige Vertragsstrafe bei der Veranstalter:in verbleibt, und werden für drei Jahre von der Teilnahme am Straßenfest ausgeschlossen (siehe auch Artikel 2 der AGBs).
Zur Absicherung von Verstößen der Standbetreiber:in/ Mieter:in gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der AGBs, sowie bei Verschmutzung oder Beschädigung von Leihständen und Pagodenzelten erhebt die Veranstalter:in eine Kaution von 500,00 €. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben in Artikel 2 (Verbot der Musik-/ Sprachverstärkung mit eigener Lautsprecheranlage), des Artikels 11 (Mehrwegbecher, Palmblattgeschirr und Holzbestecke) oder des Artikel 12 (Gebot der ordentlichen Standreinigung und Müllentsorgung) verbleibt diese Kaution in voller Höhe von 500,00 € als vereinbarte und dann fällige Vertragsstrafe bei der Veranstalter:in.
Für den Fall, dass die Standbetreiber:in/ Mieter:in gegen gleich mehrere Auflagen/ Artikel 2, 11 und 12 der AGBs verstößt, kann die Veranstalter:in für die Verstöße gegen jeden dieser drei Artikel die Vertragsstrafe von 500,00 €, also bis zu maximal 1.500,00 € insgesamt, von der Standbetreiber:in/ Mieter:in fordern, auf die dann die Kaution zu verrechnen ist.
Im Fall des Nichtverstoßes gegen die Auflagen der drei Artikel wird die Kaution spätestens 14 Tage nach dem Ende des Festes an die Standbetreiber:in/ Mieter:in zurückgezahlt.
Bei Bedarf an Mehrwegbechern nutzen Sie ausschließlich die Fa. Cup Concept. Bei Bedarf an Palmblattgeschirr nutzen Sie ausschließlich die Fa. Leef.
Die Standbetreiber:in verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, folgende Utensilien mitzubringen, sofern er seinen Strom-/ Wasserbedarf angemeldet hat: 1. Zuleitung Wasser: Wasserschlauch, 50m, mit ¾ Zoll-Gewinde-Anschluss, KTW und DVGW W270, lebensmittelecht 2. Ableitung Wasser: Abwasserschlauch, 50m 3. Stromversorgung: Verlängerungskabel, für Außen geeignet (outdoor) 50m
Die Standbetreiber:in verpflichtet sich mit Ihrer Unterschrift an seinem Stand einen geprüften ABC-Brandlöscher (6 kg) bereit zu halten und bei Betreiben von Fritteusen/ Woks/ Fettbackgeräten, Flüssiggasanlagen, Holzkohlegrill oder offenem Feuer zusätzlich einen entsprechenden Brandlöscher bereit zu halten (z.B. ABF-Fettbrandlöscher). Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert.
Veranstalter:in des Straßenfestes zum Karneval der Kulturen ist Piranha Arts AG. KETERING GmbH ist mit der Vermietung der Standplätze und der Betreuung der Händler:innen/ Teilnehmer:innen beauftragt. Im Anschluss an diese Anmeldung erfolgt die Prüfung der gemachten Angaben und im Zulassungsfall die Rechnungsstellung im Namen der Veranstalter:in.
Mit der Unterschrift nimmt die Mieter:in zur Kenntnis, dass, für den Fall, dass der Karneval der Kulturen-Straßenfest aus Gründen nicht stattfinden kann, die Piranha Arts AG nicht zu verantworten hat, Ketering GmbH keine Haftung für Aufwände der Mieter:in übernimmt. In diesem Fall wird die vereinbarte Standmietzahlung in voller Höhe fällig. Sie wird dann nach dem 14. Juni 2023 anteilig zurücküberwiesen.
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