Ketering – Event-Management

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2023-05, KdK- Straßenfest, Gastronomie, nicht verpflichtend

Schritt 1 von 4

25%
  • Online-Anmeldung für das Betreiben eines Gastronomie-Standes, anlässlich des Karneval der Kulturen 2023- Straßenfest
    Der Vertrag zwischen den Anmeldenden und der Veranstalter:in/ Vermieter:in kommt dann zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Buchungsbestätigung erteilt oder eine Rechnung übersandt wird.
    Veranstaltungsinformation
    STRASSENFEST zum "KARNEVAL DER KULTUREN 2023"
    in Berlin-Kreuzberg (Zossener Straße, Blücherstraße, Blücherplatz, Waterloo-Ufer, südliche Gitschiner Straße) vom 26. bis 29. Mai
     
    Preiskategorien, (zzgl. 19% Mehrwertsteuer) für 4 Tage, pro laufendem Meter:
    Speisen ohne Getränke 390,00 € (max. Standbreite 4m)
    Speisen mit alkoholfreien Getränkespezialitäten 440,00 € (max. Standbreite 4m)
    Speisen mit alkoholischen Getränken 560,00 € (max. Standbreite 4m)
    Süßes 345,00 € (max. Standbreite 3m)
    Süßes mit Alkohol 460,00 € (max. Standbreite 3m)
    Kaffee und Heißgetränke 350,00 € (max. Standbreite 3m)
    Alkoholische Getränke 560,00 € (max. Standbreite 3m)
    Nichtalkoholische Getränke 350,00 € (max. Standbreite 3m)
    Cocktails und Bier an Bühnen 760,00 € (max. Standbreite 3m)
    Street Food -Essen 420,00 € (Berechnung der Verkaufsklappe)
    Street Food -Alkoholische Getränke 610,00 € (Berechnung der Verkaufsklappe)
    Street Food -Süßes 345,00 € (Berechnung der Verkaufsklappe)
    Sitzfläche (1m bis max. 5m) 45,00 € (pro laufendem Meter)
    Gestattungsgebühren für den Verkauf von Alkohol
    Die Gebühr für Einzelpersonen beträgt 144,16 € und für juristische Personen (GmbH, AG, UG, Limited, ...) 165,51 €. Bei festgestellter Notwendigkeit der IHK-Bescheinigung erhöht sich die Gebühr noch um ca. 20€. Die Antragstellung hierfür, mit den persönlichen Daten der Standbetreiber:in, erfolgt ausschließlich über der Vermieter:in.
    Die Aufbau- und Befahrungszeiten sind:
    Freitag, den 26. Mai 2023 bis 15.00 Uhr (kein Fahrverkehr ab 15.00 Uhr)
    Samstag, den 27. Mai 2023 bis 10.00 Uhr (kein Fahrverkehr ab 10.00 Uhr)
    Sonntag, den 28. Mai 2023 bis 10.00 Uhr (kein Fahrverkehr ab 10.00 Uhr)
    Montag, den 29. Mai 2023 bis 10.00 Uhr (kein Fahrverkehr ab 10.00 Uhr)
    Die Abbau- und Befahrungszeiten sind:
    Montag, den 29. Mai 2023 ab 20.00 Uhr (Fahrverkehr ab ca. 20.30 Uhr)
    Dienstag, den 30. Mai 2023 Abbau bis 02.00 Uhr
    Die geplanten Öffnungs-(Verkaufs-) zeiten sind:
    Freitag, den 26. Mai 2023 16.00 bis 23.00 Uhr
    Samstag, den 27. Mai 2023 11.00 bis 23.00 Uhr
    Sonntag, den 28. Mai 2023 11.00 bis 23.00 Uhr
    Montag, den 29. Mai 2023 11.00 bis 19.00 Uhr
    Strombedarf/- preis:
    pro kW für 4 Tage 75,00 €
    Wasserbedarf/- preis:
    pro Anschluss/ Entnahme für 4 Tage 175,00 €
    Bedarf an Leihständen:
    Pagodenzelt, weiß, mit Holzfußboden (3m x 3m), pro Stück, für 4 Tage 370,00 €
    Marktstand, weiß, Metallgestell, 3-seitig geschlossen (3m x 3m) pro Stück, für 4 Tage 190,00 €
     

    Hinweise:

    Die Mieter:in ist nicht berechtigt, die vereinbarte Standmietfläche Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Sie hat diesen Vertrag während der Veranstaltung vor Ort für den Kontrollfall bei sich zu führen. Des Weiteren verpflichtet sich die Mieter:in zur Anbringung eines Inhaber:innenschildes. Die Mieter:in verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, nur das vertraglich vereinbarte Sortiment anzubieten.

    Aufbau, Abbau, Belieferung
    Der Aufbau, Abbau sowie das Befahren des Geländes ist während der Veranstaltungszeit verboten und nur in den angegeben Zeitfenstern möglich.

    Ordnung, Sauberkeit, Müll
    Die Mieter:in stellt in unmittelbarer Nähe seines Standplatzes geeignete Abfallbehälter auf. Er ist für deren regelmäßige Entleerung und die Reinigung angrenzenden Flächen verantwortlich.

    Veranstaltungssicherheit
    Die Mieter:in ist verpflichtet, einen für die entsprechende Brandklasse notwendigen Feuerlöscher griffbereit vor Ort zu haben.

    Musik/ Beschallung
    Das Abspielen von individueller Musik ist an jedem Stand verboten. Dies ist den Bühnen und Music Corners vorbehalten.

    Haftpflichtversicherung
    Jede Standbetreiber:in ist verpflichtet, für den selbst zu verantwortenden Schadenfall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese vor Ort zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

    Standplatznummern
    Jede Standbetreiber:in/Teilnehmer:in erhält neben der Rechnungsnummer auch eine (von der Rechnungsnummer unabhängige) Standplatznummer. Diese wird mit dem Einfahrtschein und dem Standschild nach Bezahlung der Rechnung mitgeteilt. Diese Standplatznummer wird innerhalb der Standplatzmarkierung vor Ort zu finden sein.

    Tiefe der Stände/ Aufsteller u.ä./ Stehtische
    Die mögliche Gesamttiefe der Stände, inklusive aller (auch fliegender) Aufbauten ist vom jeweiligen Standort abhängig und wird vor Ort durch eine Markierungslinie deutlich vorgegeben. Bei Standorten auf dem Bürgersteig bildet der Bordstein (wenn nicht anders vereinbart) die Vorderkante des Standes. Über diese Markierungslinie oder den Bordstein hinaus darf es zu keiner Zeit Aufbauten oder Nutzungen, gleich welcher Art, durch die Standbetreiber:in/ Mieter:in geben. Dies bedeutet beispielsweise für die Blücherstraße am Mittelstreifen und am Waterloo-Ufer (kanalseitig), dass die maximale Standtiefe, inklusive aller Aufbauten nur 3m betragen darf. Zuwiderhandlungen vor Ort werden den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.

    Der Karneval der Kulturen hat sich die Aufgabe gestellt, die Planung und Durchführung des Straßenfestes und des Straßenumzugs so umweltgerecht wie möglich zu gestalten. Um die gesteckten Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen, wird auch dieses Jahr das Gebot der Nutzung von Mehrweggeschirr bzw. Palmblattgeschirr ausnahmslos für alle Händler und alle Arten von Lebensmitteln durchgesetzt. Lesen Sie bitte dazu die angehangenen Zusatzinformationen!

    Alle PET-Flaschen und nach Absprache verkauften Glasflaschen auf dem Fest müssen bepfandet werden. Es dürfen keine Einwegtrinkröhrchen aus Plastik verwendet werden.

    Die einzigartige Atmosphäre dieses Festes soll weiterentwickelt werden. Deshalb fordern wir Sie auf, Ihren Stand mit viel Liebe bunt und originell zu gestalten! Nicht gestattet ist das Aufstellen von Gartenpavillons, Partyzelten und Tapeziertischen. Das Benutzen von einfarbigen Marktschirmen ist nur nach vorheriger Abstimmung erlaubt.

    Das Abspielen oder Darbieten von Musik ist generell ausdrücklich untersagt. Standbetreiber:innen, die sich nicht an diese Auflage halten, erhalten die nachfolgend vereinbarte Kaution in Höhe von 500,00 € nicht zurück, die in dem Fall als vereinbarte und dann fällige Vertragsstrafe bei der Veranstalter:in verbleibt, und werden für drei Jahre von der Teilnahme am Straßenfest ausgeschlossen (siehe auch Artikel 2 der AGBs).

    Zur Absicherung von Verstößen der Standbetreiber:in/ Mieter:in gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der AGBs, sowie bei Verschmutzung oder Beschädigung von Leihständen und Pagodenzelten erhebt die Veranstalter:in eine Kaution von 500,00 €. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben in Artikel 2 (Verbot der Musik-/ Sprachverstärkung mit eigener Lautsprecheranlage), des Artikels 11 (Mehrwegbecher, Palmblattgeschirr und Holzbestecke) oder des Artikel 12 (Gebot der ordentlichen Standreinigung und Müllentsorgung) verbleibt diese Kaution in voller Höhe von 500,00 € als vereinbarte und dann fällige Vertragsstrafe bei der Veranstalter:in.

    Für den Fall, dass die Standbetreiber:in/ Mieter:in gegen gleich mehrere Auflagen/ Artikel 2, 11 und 12 der AGBs verstößt, kann die Veranstalter:in für die Verstöße gegen jeden dieser drei Artikel die Vertragsstrafe von 500,00 €, also bis zu maximal 1.500,00 € insgesamt, von der Standbetreiber:in/ Mieter:in fordern, auf die dann die Kaution zu verrechnen ist.

    Im Fall des Nichtverstoßes gegen die Auflagen der drei Artikel wird die Kaution spätestens 14 Tage nach dem Ende des Festes an die Standbetreiber:in/ Mieter:in zurückgezahlt.

    Bei Bedarf an Mehrwegbechern nutzen Sie ausschließlich die Fa. Cup Concept.
    Bei Bedarf an Palmblattgeschirr nutzen Sie ausschließlich die Fa. Leef.

    Die Standbetreiber:in verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, folgende Utensilien mitzubringen, sofern er seinen Strom-/ Wasserbedarf angemeldet hat:
    1. Zuleitung Wasser: Wasserschlauch, 50m, mit ¾ Zoll-Gewinde-Anschluss, KTW und DVGW W270, lebensmittelecht
    2. Ableitung Wasser: Abwasserschlauch, 50m
    3. Stromversorgung: Verlängerungskabel, für Außen geeignet (outdoor) 50m

    Die Standbetreiber:in verpflichtet sich mit Ihrer Unterschrift an seinem Stand einen geprüften ABC-Brandlöscher (6 kg) bereit zu halten und bei Betreiben von Fritteusen/ Woks/ Fettbackgeräten, Flüssiggasanlagen, Holzkohlegrill oder offenem Feuer zusätzlich einen entsprechenden Brandlöscher bereit zu halten (z.B. ABF-Fettbrandlöscher). Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert.

    Veranstalter:in des Straßenfestes zum Karneval der Kulturen ist Piranha Arts AG.
    KETERING GmbH ist mit der Vermietung der Standplätze und der Betreuung der Händler:innen/ Teilnehmer:innen beauftragt. Im Anschluss an diese Anmeldung erfolgt die Prüfung der gemachten Angaben und im Zulassungsfall die Rechnungsstellung im Namen der Veranstalter:in.

    Mit der Unterschrift nimmt die Mieter:in zur Kenntnis, dass, für den Fall, dass der Karneval der Kulturen-Straßenfest aus Gründen nicht stattfinden kann, die Piranha Arts AG nicht zu verantworten hat, Ketering GmbH keine Haftung für Aufwände der Mieter:in übernimmt. In diesem Fall wird die vereinbarte Standmietzahlung in voller Höhe fällig. Sie wird dann nach dem 14. Juni 2023 anteilig zurücküberwiesen.

  • Hidden
  • 1. Firmendaten/ persönliche Daten

  • 1.1 Adresseingabe

  • Standname für Veröffentlichung in den sozialen Medien der Veranstalter*in/ Vermieter*in
  • 1.2 Rechnungsadresse

  • 1.3 Zustelladresse

  • 1.4 Ansprechpartner*in vor Ort

  • Hidden

    1.5 Kennzahl (falls vorhanden)

  • Hidden
    Sie finden die Kennzahl in der E-Mail, in der Sie den Link für diese Anmeldung bekommen haben. Wenn nicht, machen Sie einfach weiter Ihre Angaben!
  • 2. Angaben zum Standplatz/ Verkaufsstand

  • 2.1 Kategorien/ Verkaufssortiment/ Angebot

  • Max. Dateigröße: 128 MB.
  • Laut Berliner Gaststättengesetz ist für den Verkauf von Alkohol ein Antrag auf Gestattung zu stellen.
    Die hierfür zu entrichtende Gebühr ist in der Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig.
    Der Betrag wird nachstehend hier mit aufgeführt.

  • Über die nachfolgenden Links haben Sie hier als Berlinerin oder in der Region Lebende die Möglichkeit, online sich für einen Schulungstermin anzumelden bzw. die Freistellung zu beantragen.

    1. Terminauswahl Gaststättenunterrichtung:
    https://apps.ihk-berlin.de/tibrosVD/suche.jsp?stichwort=gastst%C3%A4ttenunterrichtung&search=Suche+starten

    2. Freistellungsbescheinigung (nur für Köche, Kellner oder Bäcker mit abgeschlossener Berufsausbildung):
    https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/b-gaststaettenunterrichtung-freistellungsantrag-5330274

    IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin
    Tel.: +49 30 31510-323 | Fax: +49 30 31510-119
    Internet: https://www.ihk.de/berlin/

    Alle Nicht-Berlinerinnen nutzen bitte die Angebote ihrerer örtlichen IHK oder das Online-Kurs-Angebot der Berliner IHK (siehe Punkt 1.)!

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  • 2.2 Bauart/ Größe/ Platzbedarf

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  • Bitte Breite der Sitz- oder Freifläche angeben (bei 45,00 €/ m Breite)!

  • Pro laufenden Meter 45,00 € für 4 Tage. Sitzfläche ist für jeden Gastronomiestand verpflichtend. Min. 1m bis max. 5m. Sitzmobilar ist mitzubringen. Die max. Tiefe beträgt, abhängig vom Standort, 3m-5m.
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  • 2.3 Strom

  • Bitte Anzahl der Anschlüsse und Stromanschlussart angeben!

  • Wenn nicht zutreffend, bitte "0" auswählen!
  • Wenn nicht zutreffend, bitte "0" auswählen!
  • Wenn nicht zutreffend, bitte "0" auswählen!
  • Strombedarf und Stromkosten

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  • 2.4 Trinkwasser

  • Bitte Anzahl der Wasseranschlüsse angeben! Wasserentnahme oder Festwasseranschluss ist für alle Gastronom*innen verpflichtend.

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  • Festwasseranschluss
  • 3. Kostenzusammenfassung

  • Diese Summe dient der Orientierung. Es kann zu Abweichungen bei Strom- und Standplatzberechnungen kommen. Sonderregelungen, wie bsplw. bei Strom über 10kW, sind noch nicht berücksichtigt.
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    Keine Kautionszahlung nötig
  • Zur Absicherung von Verstößen des Standbetreibers/Mieters gegen Regelungen in den Artikeln 2, 11 und 12 der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGBs sowie bei Verschmutzung oder Beschädigung von Leihständen und Pagodenzelten erhebt der Veranstalter eine Kaution von 500 €.
  • 4. Weitere notwendige Angaben

  • 4.1 Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

    Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein.
    Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechenden zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen.
    Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen.
    Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind nicht gestattet. Die Füllmengen nebeneinander stehender Geräte (Abstand <60 cm) werden addiert.

  • Flüssiggasgeräte Fa. Steffen Ostmann
    Gewerbehof, Am Alten Flugplatz 100
    10318 Berlin

    Gasprüfung nach DGUV 79
    _Bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Prüftermin mit Fa. Ostmann vereinbaren!
    _Ansprechpartner: Büro
    _Telefonnummer: 030-4264200
    _E-Mail-Adresse: kontakt@ostmann.net

     

  • WEMME Events GmbH
    Prenzlauer Promenade 44
    13089 Berlin

    1. Stromprüfung nach Terminvereinbarung auf dem Gelände von Wemme-Events
    _Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 (DGUV) Prüfungsprotokoll & Prüfplakette
    _Bitte rechtzeitig Termin vereinbaren!
    _Mo. bis Fr. - 09.00 bis 18.00 Uhr - nach 24 Stunden abholbereit
    _Ansprechpartner : Christoph Hardtke
    _Telefonnummer. : 030-8161603-60
    _E-Mail-Adresse : christoph@wemme-events.de
    _Preise - pro Prüfgegenstand 11,25€

    2. Stromprüfung nach Terminvereinbarung auf dem Gelände des Straßenfestes
    _Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 (DGUV) Prüfungsprotokoll & Prüfplakette
    _Prüfung am 26. Mai zwischen 09 und 18:00 Uhr direkt am Stand. Bitte rechtzeitig (bis zum 24. Mai) Termin vereinbaren!
    _Ansprechpartner : Christoph Hardtke
    _Telefonnummer. : 030-8161603-60
    _E-Mail-Adresse : christoph@wemme-events.de
    _Preise - pro Prüfgegenstand 15,00€

  • 4.2 AGBs

  • Hidden
  • 5. Notwendige Belege und Downloads

  • 5.1 Anträge/ Bescheinungen/ Prüfberichte

    Sie benötigen für die Standzulassung folgende Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte/ Kopien
  • 5.2 Downloads (herunterladen)- Formulare und Bestellscheine

    Folgende notwendige Antrags-/ Bestellformulare sind hier zum Herunterladen aufgelistet
  • Mit Abgabe des Angebots ist die Unterzeichnung des folgenden Formulars erforderlich. Bitte nach Ausfüllen wieder hochladen:
    GastG-Gestattung-Antrag.pdf
  • Für Ihre individuelle Geschirrbestellung finden Sie hier ein umfangreiches Palmblatt-Sortiment:
    Leef-Produkte bei Doppelpack
  • Hidden
    Für Ihre individuelle Becherbestellung finden Sie hier die Bestellliste zum Karneval der Kulturen:
    Bestellliste Cup Concept
  • Hidden
    Max. Dateigröße: 128 MB.
    Mit Abgabe des Angebots ist die Unterzeichnung des folgenden Formulars erforderlich:
    Platzhalter.pdf
  • 5.3 Uploads (hochladen)

    Laden Sie hier Anträge/ Bescheinigungen/ Prüfberichte/ Kopien hoch
  • Ziehe Dateien hier her oder
    Max. Dateigröße: 128 MB.
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              • Ziehe Dateien hier her oder
                Max. Dateigröße: 128 MB.
                • 6. Bank-Kontodaten

                  Zur Rücküberweisung des Kautionsbetrages
                • 7. Sonstiges

                • Diese Summe dient der Orientierung. Es kann zu Abweichungen bei Strom- und Standplatzberechnungen kommen. Sonderregelungen bei Strom über 10kW sind noch nicht berücksichtigt.
                • 8. Unterschrift

                • TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
                • Mit der nachfolgenden Unterschrift stimme ich zu, dass mein Name, der Name meines Geschäfts bzw. Standes sowie eine Kontaktadresse (Website und/oder Email) auf der Website und in der App des Karnevals der Kulturen erscheinen. Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass Film- und Fotomaterial von meinem Stand und mir bzw. meinen Beschäftigten vom Veranstalter und von den Medien einschließlich von Social-Media-Kanälen für die unentgeltliche Auswertung, Berichterstattung, Werbung und Präsentation durch Piranha Arts für den Karneval der Kulturen genutzt werden darf.
                • Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, Max. Dateigröße: 128 MB.
                • Unterschrift zurücksetzen Signatur gesperrt. Zurücksetzen um neu zu unterschreiben
                • Nach Ihrer Unterschrift und dem Absenden können Sie Ihre ausgefüllte Online-Anmeldung als .pdf von der Bestätigungsseite herunterladen.

                KETERING
                Veranstaltungs-GmbH

                Frankfurter Allee 15
                (Zugang und Pakete nur über Liebigstraße)
                10247 Berlin

                tel. +49 30 443 10 737
                fax. +49 30 257 48 550
                info@ketering.de

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